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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Koserow zum Beschluss Nr. GVKo - 0826/23-2 vom 09.02.2026 über die Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Koserow (ohne Maßstab)

der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Koserow in der Fassung 10-2025

1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow hat am 09.02.2026 den vorliegenden Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung von 10-2025, gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 18 „Neubau seniorengerechter Wohnungsbau in Koserow – Am Steinberg“ durchgeführt.

2.

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt:

Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsende der Gemeinde Koserow an der Siemensstraße und grenzt an den Küstenwald und die Steilküste zur Ostsee an. Es ist im Norden und Osten von Waldflächen und im Westen von einem Ferienhausgebiet umgeben.

3.

Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen. Die Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes und die Prognose der Umweltauswirkungen erfolgen auf der Grundlage der Umweltprüfung für das parallel durchgeführte Bebauungsplanverfahren Nr. 18 „Neubau seniorengerechter Wohnungsbau in Koserow – Am Steinberg“.

Das Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandsgürtel“ (LSG 82) tangiert das Plangebiet in Randbereichen.

Außerdem sind im Planverfahren der Küstenschutzstreifen gemäß Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) sowie Maßnahmen zur Sicherung der Steilküste gemäß § 89 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) zu beachten.

4.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch die Auslegung der Vorentwurfsunterlagen.

Der Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung von 10-2025 besteht aus:

der Planzeichnung,

der Begründung mit Umweltbericht.

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt

von Montag, dem 30.03.2026 bis zum Freitag, 08.05.2026

(jeweils einschließlich)

im Bauamt des Amtes Usedom Süd in 17406 Stadt Usedom, Markt 07, während folgender Zeiten:

montags bis mittwochs

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr und

donnerstags

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und

von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr und

freitags

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Sie erhalten die Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Information über die Ziele und Zwecke der Planung. Hinweise und Anregungen können am Ort der Auslegung zur Niederschrift gebracht werden oder durch eine Stellungnahme, die an das Amt Usedom Süd, Fachdienst Bau zu richten ist, mitgeteilt werden.

Weiterhin können die Unterlagen auf der Internetseite des Amtes Usedom Süd unter http://www.amtusedom.de und dort unter dem Link Bekanntmachungen bei der Gemeinde Koserow eingesehen werden.

König
Bürgermeister