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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Seebad Loddin zum Beschluss Nr. GVLo-0520/23 vom 04.04.2023 über den Entwurf und die Auslegung der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Loddin der Gemeinde Seebad Loddin

für eine Teilfläche aus Flurstücke 515/22, Flur 1, Gemarkung Loddin

Geltungsbereich

Das Ergänzungsgebiet befindet sich im Ortsteil Loddin westlich der Strandstraße und am westlichen Endpunkt der Straße Zum Ausblick.

Der Geltungsbereich der Satzungsergänzung umfasst lediglich eine Teilfläche von rd. 620 m² aus Flurstück 515/22 in der Flur 1, Gemarkung Loddin, welche sich unmittelbar nordwestlich an den Geltungsbereich der Ursprungssatzung anschließt.

Die einbezogene Grundstücksfläche ist im Nordosten und Südosten durch Wohn- und Ferienhausbebauung geprägt. Eine natürliche Abgrenzung des Ergänzungsgebietes ist im Nordwesten und Südwesten durch Waldflächen gegeben.

Die Erschließung des Ergänzungsgebietes ist über die öffentliche Straße Zum Ausblick gesichert.

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Loddin hat in ihrer Sitzung am 28.03.2023 den Entwurf der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Loddin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung in der Fassung von 02-2023 gebilligt.

Ziel und Zweck der Planung ist eine kleinteilige Ergänzung des Bebauungs-zusammenhanges für ein bereits seit Jahrzehnten in Nutzung befindlichen Ferienhausgrundstückes.

Es werden keine zusätzlichen Beherbergungskapazitäten geschaffen, sondern lediglich die bauplanerischen Voraussetzungen für eine langfristige und qualitativ zeitgemäße Feriennutzung geschaffen.

Die Gemeinde Loddin verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Loddin ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 b) BauGB dargestellt. Im Rahmen des nächsten Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan sind daher die im Zusammenhang mit der Satzungsergänzung stehenden städtebaulichen Zielsetzungen zu berücksichtigen.

2.

Der Entwurf der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Loddin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung in der Fassung von 02-2023 liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

von Montag, den 24.04.2023 bis Freitag, den 26.05.2023

(jeweils einschließlich)

im Bauamt des Amtes Usedom Süd, in 17406 Usedom, Markt 07, Zimmer 01.13 während folgender Zeiten

montags bis mittwochs

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

donnerstags

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und

freitags

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung zur 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Loddin unberücksichtigt bleiben.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Amt „Usedom Süd“ in 17406 Usedom, Markt 07 im Bauamt eingesehen werden.

Ergänzend sind die Bekanntmachung sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen im Internet unter der Adresse http://www.amtusedom.de und dort unter dem Link „Bekanntmachungen“ bei der Gemeinde Loddin ortsüblich bekanntgemacht worden.

Die von der Planung betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie der betroffene Grundstückseigentümer von der Auslegung benachrichtigt.

3.

Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung nach sich ziehen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist daher nicht erforderlich.

Das Ergänzungsgebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandgürtel“. Dieses erfordert eine Ausnahme vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet durch die zuständige Naturschutzbehörde.

4.

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Hahn
Bürgermeister