| Gemarkung | Loddin |
| Flur | 3 |
| Flurstück | 50/5 |
Die Plangebietsfläche umfasst rd. 913 m².
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Loddin hat in ihrer Sitzung am 04.04.2023 den Entwurf der 3. Änderung der Außenbereichssatzung für die Siedlung am Teufelsberg im Ortsteil Stubbenfelde für das Flurstück 50/5, Flur 3, Gemarkung Loddin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Begründung in der Fassung von 02-2023 gebilligt.
Mit der 3. Änderung der Außenbereichssatzung für die Siedlung am Teufelsberg im Ortsteil Stubbenfelde sollen für das Flurstück 50/5 die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau von zwei Nebengebäuden, die Errichtung eines Wintergartens am Wohngebäude sowie für die Regelung der Zulässigkeit einer Stützwandanlage zur Hangsicherung des Geländeversprunges zum nordöstlich angrenzenden Flurstück 49/25 geschaffen werden.
Der Entwurf der 3. Änderung der Außenbereichssatzung für die Siedlung am Teufelsberg im Ortsteil Stubbenfelde für das Flurstück 50/5, Flur 3, Gemarkung Loddin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Begründung in der Fassung von 02-2023 liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
von Montag, den 24.04.2023 bis Freitag, den 26.05.2023
(jeweils einschließlich)
im Bauamt des Amtes Usedom Süd, in 17406 Usedom, Markt 07, Zimmer 01.13 während folgender Zeiten
| montags bis mittwochs | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| donnerstags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und |
| freitags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung zur 3. Änderung der Außenbereichssatzung für die Siedlung am Teufelsberg im Ortsteil Stubbenfelde unberücksichtigt bleiben.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Amt „Usedom Süd“ in 17406 Usedom, Markt 07 im Bauamt eingesehen werden.
Ergänzend sind die Bekanntmachung sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen im Internet unter der Adresse http://www.amtusedom.de und dort unter dem Link „Bekanntmachungen“ bei der Gemeinde Loddin ortsüblich bekanntgemacht worden.
Die von der Planung betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie die betroffenen Grundstückseigentümer von der Auslegung benachrichtigt.
Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich-keitsprüfung nach sich ziehen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist nicht erforderlich.
Durch die Planänderung können keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (z. B. FFH- Gebiete) und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes begründet werden.
Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.