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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Merkblatt 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung)

Am 06.09.2002 ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) in Kraft getreten. Mit ihr wird eine entsprechende europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Neben Vorschriften für das Inverkehrbringen von unterschiedlichen Geräte- und Maschinentypen enthält die Verordnung auch Regelungen über die Betriebszeiten in empfindlichen Bereichen (insbesondere Wohngebieten).

Grundsätzlich gilt demnach in reinen und allgemeinen Wohngebieten, besonderen Wohngebieten und Sondergebieten, die der Erholung dienen: