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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Amtsgerichtes Greifswald

Beglaubigte Abschrift

Aktenzeichen: 41 K 71/21 — Greifswald. 07.03.2023

Amtsgericht Greifswald

Terminsbestimmung:

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Kamminke

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

Das Grundstück ist bebaut mit einem eingeschossigen, freistehenden Gebäude. welches in der Hauptwohnung ca. 94 qm und in der Einliegerwohnung ca. 43 qm Wohnfläche bietet. Direkt am Stettiner Haff gelegen und über einen eigenen Hafen verfügend handelt es sich bei Kamminke um einen der ältesten Fischerorte auf der Insel USEDOM und ein beliebtes Reise- und Ferienziel Die Ostsee Ist nur ca. 8 km entfernt.;

Verkehrswert

345.000.00 €

Weitere Information unter www.zvg.com

Der Versteigerungsvermerk ist am 29.03.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und. wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, und aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten dor Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich. wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Kmieciak
Rechtspflegerin

Beglaubigt

Dipl.-Sachverständiger (DIA) Thomas Hinrichs

Frankstr. 10, 17454 Ostseebad Zinnowitz

Tel.: 038377 36438, Fax: 038377 41207

Kurzexposé

Geschäfts-Nr. 41 K 71/21

Anschrift

17419 Kamminke, Bergstr. 31

Bewertungsobjekt

Wohnhausgrundstuck, bebaut mit einem freistehenden Zweifamilien-Wohnhaus, einem massiven Hofgebäude sowie einem Doppel-Carport

Baujahr

Wohnhaus um 1900 errichtet, vermutlich später erweitert, Modernisierung und Sanierung in 2008

Aufteilung

Hauptwohnung im EG/DG mit zwei Wohnzimmern, Küche, Bad, Schlafzimmer, Gästezimmer, Arbeitszimmer, Abstellkammer, HWR und Flur; Einliegerwohnung im EG mit drei Zimmern. Koche, Bad und Flur

baulicher Zustand

insgesamt guter baulicher Zustand, schadhafte Balkondielung sowie überschaubarer Renovierungsbedarf in der Einliegerwohnung

Gebäude- und Ausbaustandard

mittel

Grundstücksgröße

862 m2

Wohnfläche

Hauptwohnung: ca. 137 m2; Einliegerwohnung: ca. 76 m2

Ertrags-/Nutzungssituation

Hauptwohnung eigengenutzt; Einliegerwohnung seit 2019 leerstehend

innerörtliche Lagequalität

mittlere Wohnlage

Erschließung

Abwasser-, Trinkwasser-, Strom- und Gasanschluss; Bewertungsgrundstück grenzt nur mit einer Spitze an die öffentliche Bergstraße (tatsächlich genutzte Zufahrt erfolgt teilweise über ein Fremdgrundstück ohne entsprechendes Wegerecht)

Besonderheiten

Überbauungen (eigen & fremd) in überschaubarem Umfang

Verkehrswert/Marktwert (lastenfrei/unbelastet)

zum Stichtag 10.081022:

345.000 €

(ohne Inventar/Zubehör; entspricht rd. 1.620 € pro m2 WF)

Es wird gebeten, von direkten Rückfragen an den Sachverständigen abzusehen. Die Einsichtnahme in das vollständige Sachverständigengutachten wird potentiellen Biet- bzw. Kaufinteressenten grundsätzlich empfohlen. Kopien des Gutachtens sind ausschließlich über das verfahrensführende Amtsgericht zu erhalten.