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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Dipl.-Ing. (FH) Sven Anders

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Antrags-/Geschäftsbuch-Nr. der Vermessungsstelle: 1165/22
Vermessungsobjekt:

Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Gemeinde Usedom, Gemarkung Usedom, Flur 10, Flurstück 1/2

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Dipl.-Ing. (FH) Sven Anders

öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Möskenweg 10a

17454 Zinnowitz

während der Geschäftszeiten Montag bis Freitag, von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr,

in der Zeit vom 13.04.2023 bis zum 15.05.2023.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.

Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:

Beginn am:

............ (z. B. Tag des Aushangs, Veröffentlichung im Amtsblatt)

Ende am:

............ (z. B. Tag der Abnahme des Aushangs)

Zinnowitz, 28.03.2023

Unterschrift

Siegel