Öffentliche Bekanntmachung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Europawahl, die Kommunalwahlen (Bürgermeister und Gemeindevertretungen) sowie die Kreistagswahlen finden
statt.
Zur Absicherung der Durchführung des Wahltages werden noch Wahlhelfer gesucht, die sich engagieren wollen. Da es in der Vergangenheit schwierig war, die notwendige Anzahl von freiwilligen Helfern zu finden, trage ich hiermit die Bitte an Sie heran, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu prüfen, ob Sie an diesem Tag im Wahlvorstand eines Wahllokales mitarbeiten können.
Insbesondere werden entsprechend § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 LKWO M-V alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften aufgerufen, Wahlberechtigte vorzuschlagen, die sich für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Wahlvorständen zur Verfügung stellen können.
Der Wahlvorstand besteht aus der/m Wahlleiter/in als Vorsitzende/n, dem/der Stellvertreter/in und 3 bis 7 weiteren Mitgliedern (§ 11 Landes- und Kommunal-wahlgesetz - LKWG M-V).
Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand wurden erhöht! Sie erhalten nunmehr 65€ für den Wahltag. Als (stellv.) Wahlvorsteher/in sogar 75 €.
Zur Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sind alle Wahlberechtigten verpflichtet. Die Übernahme dürfen ablehnen:
Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung und der Landesregierung,
im öffentlichen Dienst Beschäftigte, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind,
Wahlberechtigte, die am Wahltag wenigstens 65 Jahre alt sind, und
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie durch Familienpflichten, Krankheit oder sonstige dringende Gründe an der Übernahme des Amtes gehindert sind.
Bitte melden Sie sich für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand bis spätestens 15.04.2024 bei
Frau Franziska Freyer
Telefon: 038375 26414
Per E-Mail: F.Freyer@amtusedom.de