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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Stadt Usedom zum Beschluss der Stadtvertretung Usedom Nr. 964/23-1 vom 27.03.2024 über den Entwurf und die Auslegung der 1. Ergänzung und Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin

1. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst den gesamten im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin.

In das Plangebiet werden folgende Flurstücke einbezogen:

Gemarkung

Zecherin

Flur

2

Flurstücke

1/1 bis 1/3,2 teilweise, 3,4 5/1, 5/2, 7 bis 19, 20/1, 20/2, 21/1, 21/2, 22 bis 26, 28, 29, 30 teilweise,36, 38 bis 40 teilweise, 41 bis 46, 47 teilweise,48, 91 teilweise, 95 teilweise, 98 und 99 teilweise, 100 und 101

Flur

3

Flurstücke

65 teilweise, 67, 68 teilweise, 69 bis 72

Die Gesamtfläche des Satzungsgebietes beträgt rd. 8,86 ha.

1. Billigung des Entwurfes

Die Stadtvertretung Usedom hat in der öffentlichen Sitzung am 27.03.2024 den Entwurf der 1. Ergänzung und Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung in der Fassung von 11-2023 gebilligt.

Mit Aufstellung der Satzung werden für den Ortsteil Zecherin die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für nachgefragte Baugrundstücke geschaffen.

2. Billigung der Offenlegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Entwurf der 1. Ergänzung und Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung in der Fassung von 11-2023 liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

von Montag, den 29.04.2024 bis Freitag, den 31.05.2024

(jeweils einschließlich)

im Bauamt des Amtes Usedom Süd, in 17406 Usedom, Markt 07, Zimmer 01.13 während folgender Zeiten

montags bis mittwochs

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

donnerstags

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und

freitags

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über die 1. Ergänzung und Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin unberücksichtigt bleiben.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Amt „Usedom Süd" in 17406 Usedom, Markt 07 im Bauamt eingesehen werden.

Ergänzend sind die Bekanntmachung sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen im Internet unter der Adresse http://www.amtusedom.de und dort unter dem Link „Bekanntmachungen", „Stadt Usedom" ortsüblich bekanntgemacht worden und im Bau- und Planungsportal MV unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de zugänglich gemacht.

3. Flächennutzungsplan

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind verbindliche Bauleitpläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des teilgenehmigten Flächennutzungsplanes und ist überwiegend als Wohnbaufläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO, ausgewiesen.

Die mit der Aufstellung der Satzung verbundenen städtebaulichen Zielsetzungen werden im Zusammenhang mit der nächsten Flächennutzungsplanänderung umfassend berücksichtigt.

4. Belange des Natur- und Umweltschutzes

Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich ziehen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist daher nicht erforderlich.

Durch die Planung können keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (z. B. FFH- Gebiete) und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes begründet werden.

Im Ergänzungsgebiet befindet sich gesetzlich geschützter Einzelbaumbestand gemäß § 18 NatSchAG M-V sowie Alleenbestand, der gemäß § 19 NatSchAG M-V geschützt ist. Die Belange des Gehölzschutzes wurden bei agi Planung berücksichtigt.

Die Belange des Biotopschutzes gemäß § 20 NatSchAG M-V wurden in die Planungen eingestellt.

Mit der geplanten Bebauung ergeben sich Eingriffe im Sinne des § 12 NatSchAG M-V, die zu kompensieren sind. Zur Ermittlung des Kompensationserfordernisses wurden die „Hinweise zur Eingriffsregelung" des Landes M-V angewendet und Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.

5. Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Hagemann
Bürgermeister