Geltungsbereich
Der Plangeltungsbereich befindet sich in der Stadt Usedom, südlich der B 110 und der Stolper Straße. Im Osten grenzt vorhandene Bebauung, im Süden das Pasker Moor und im Westen an vorhandene Bebauung und eine Grünfläche.
Der Plangeltungsbereich umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke:
| Gemarkung | Usedom |
| Flur | 7 |
| Flurstücke | 55/20, 55/21, 60, 61/3, 61/4, 61/5, 65/3, 65/4, 68 und 69 |
Die Gesamtfläche beträgt rd. 27.912 m².
Übersichtsplan zur 8. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Siedlung Am Hain“
Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Siedlung Am Hain“ der Stadt Usedom wurde nach der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB geändert und ist somit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen und es sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom hat in der öffentlichen Sitzung am 13.12.2023 den geänderten Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Siedlung Am Hain“ der Stadt Usedom mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung von 11-2023 gebilligt.
Der geänderte Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Siedlung Am Hain“ der Stadt Usedom von 11-2023 bestehend aus:
- Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B),
- Begründung mit Umweltbericht,
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung,
- Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag,
- den nach Einschätzung der Stadt Usedom wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
im Internet auf der Internetseite des Amtes Usedom-Süd
http://www.amtusedom.de/?page_id=375
sowie auf dem zentralen Landesportal
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene
veröffentlicht.
Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zugängliche Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum in den Räumen des Amtes Usedom-Süd in 17406 Usedom, Markt 7, Zimmer 01.14 zu folgenden Dienststunden
| Montag | von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 - 12:00 Uhr |
zur Verfügung gestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben
werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an info@amtusedom.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderen Weg (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder postalisch unter der oben genannten Adresse) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter-einander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Weiterhin kann die Bekanntmachung auf der Internetseite des Amtes Usedom-Süd unter http://www.amtusedom.de und dort unter dem Link „Bekanntmachungen“ bei der Stadt Usedom eingesehen werden.
Grundlegende Inhalte der Bestandteile des geänderten Entwurfs:
In der Planzeichnung (Teil A) werden die Planziele entsprechend der Planzeichen-verordnung (PlanZV) dargestellt und im Text (Teil B) durch Festsetzungen konkret definiert.
In der Begründung werden Inhalte, Ziel, Zweck und Auswirkungen der Planung erläutert.
Der Änderungsbereich, der im Rahmen der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 zu bearbeiten ist, liegt im Geltungsbereich des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Usedom.
Die ausgewiesenen Nutzungsarten als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO und als Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO bleiben bestehen. Die Verkehrs- und Wohnflächen innerhalb der Allgemeine Wohngebiete (WA) werden neu strukturiert.
Es ist beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von sechzehn Einzelhäusern für eine dauerhafte Wohnnutzung zu schaffen. Die geplanten Baugrundstücke sollen eine Größe von circa 600 bis 800 m² haben.
Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Satzung über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Usedom wird zum Großteil aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt.
Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt. Die Begründung einschließlich Umweltbericht mit den Anlagen beinhaltet folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| 1. | Wesentliche Auswirkungen auf das Klima |
| Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Klimas als Folge der geplanten Bebauung kommen wird. |
| 2. | Wesentliche Auswirkungen auf den Boden |
| Im Zuge der Errichtung der Bebauung kommt es anlagebedingt zu Eingriffen in den Boden. Nach der Umsetzung des Vorhabens ist eine geplante Neuversiegelung von ca. 0,4 ha vorgesehen. Durch die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Siedlung Am Hain“ der Stadt Usedom werden gegenüber dem rechtsgültigen Bebauungsplan 736 m² weniger Fläche neu versiegelt. |
| 3. | Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche |
| Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Fläche als Folge der geplanten Bebauung kommen wird. Durch die Ausweisung der Baufelder MI3, WA, WA4 und WA11 und die geplante Straße werden ca. 0,4 unbebaute Fläche am Ortstrand der Stadt Usedom versiegelt. |
| 4. | Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser |
| Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Grundwassers als Folge der geplanten Bebauung kommen wird. Durch den Bebauungsplan ergeben sich keine direkten Auswirkungen auf Oberflächengewässer. |
| 5. | Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen |
| Durch die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Siedlung Am Hain“ der Stadt Usedom werden teilweise gesetzlich geschützte Biotope beansprucht und verändert. Es handelt sich um einen ruderalisierten Sandmagerrasen (TMD). Informationen zu Amphibien, Reptilien, Fledermäusen, xylobionten Käfern und Vögeln. |
Gemäß artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sind konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:
- Bauzeitenregelung-Gehölzrodungen (VM1)
- Erhalt von Gehölzen und Grünflächen (VM2)
- Baufeldfreimachung/Offenhaltung (VM3)
- Reptilien- und Amphibienschutz, Gezieltes Abwandern in umliegende Habitate/Vergrämung (VM4)
- Kleintierfreundliche Freiflächenpflege (VM5)
- Vermeidung von Kleintierfallen (VM6)
- Vermeidung von Störungen durch Lichtemissionen der Außenbeleuchtung (VM7)
- Vermeidung von Kollisionen von Vögeln mit Glasflächen (VM8)
- Anlage von Ersatzhabitaten für die Zauneidechse, Knoblauchkröte, und Halboffenlandvogelarten - Optimierung von bestehenden Habitatflächen und angepasste Pflege (CEF1)
- Anlage von Ersatzbrut- und weiteren Nahrungshabitaten für Halboffenland-vogelarten (CEF2)
| 6. | Wesentliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild |
| Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als Folge der geplanten Bebauung kommen wird. |
| 7. | Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen |
| Informationen, dass es zu keinen unzumutbaren Belastungen durch Lärmemissionen für die umliegenden Wohn- und schutzwürdigen Nutzungen kommt. Schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräuschimmissionen ausgehend von angrenzenden gewerblichen Tätigkeiten (Dienstleistungsunternehmen) sind nicht zu erwarten. |
| 8. | Wesentliche Auswirkungen auf Kultur und sonstige Sachgüter |
| Informationen über die Genehmigungspflicht von Bodeneingriffen im Bereich von Bodendenkmalen. |
Die Begründung mit Umweltbericht des geänderten Entwurfs der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Siedlung Am Hain“ der Stadt Usedom enthält als Anlagen bzw. nimmt Bezug auf:
- Biotoptypenkartierung mit Stand vom Juni 2022
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Stand von November 2022 mit Angaben zu Amphibien, Reptilien, Fledermäusen, xylobionten Käfern und europäischen Vogelarten
Folgende nach Einschätzung der Stadt Usedom wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen wurden bei der Erstellung des geänderten Entwurfes beachtet:
| - | Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Insel Usedom vom 10.03.2023 mit Angaben und Hinweisen zu den Anlagen der öffentlichen Trink-wasserver- und Abwasserbeseitigung sowie zur inneren Erschließung und dem Verweis auf ein Abwasserpumpwerk (Flur 7, Flurstück 68); | |
| - | Straßenbauamt Neustrelitz vom 17.03.2023 mit dem Hinweis, dass der Standort der Werbeanlage nicht erkennbar ist und mit der Prüfung der Notwendigkeit bzw. der Festlegung von Schallschutzmaßnahmen bzgl. der Verkehrsmenge auf der B 110 zum Schutz vor Immissionen; | |
| - | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 23.03.2023 mit Hinweisen zum Küsten- und Hochwasserschutz und der Festsetzung von Schutz-maßnahmen; | |
| - | Wasser- und Bodenverband Insel Usedom-Peenestrom vom 24.03.2023 mit den Hinweisen zur Sicherstellung der Regenwasserversickerung und zu einem alten Graben mit Vorflut zum Usedomer See, bei Bedeutungsgewinn für die Stadt und Überführung zum Anlagenbestand ist Rücksprache mit dem WBZ zu halten; | |
| - | Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 30.03.2023 mit folgenden Belangen aus den einzelnen Fachbehörden: | |
| • | Sachbereich Bauleitplanung mit Hinweisen zum wirksamen Flächennutzungs-plan, zur Sicherstellung der erforderlichen Löschwasserversorgung, zur Gebietsverträglichkeit zwischen der festgesetzten Wohnnutzung und der bestehenden gewerblichen Nutzung sowie zur Vereinbarkeit mir den natur-schutzfachlichen und immissionsschutzrechtlichen Rechtsbestimmungen, |
| • | Sachbereich Denkmalschutz mit dem Hinweis, dass Belange der Bodendenk-malpflege berührt werden, |
| • | Sachgebiet Naturschutz mit Hinweisen zu den Belangen des gesetzlichen Biotopschutzes und zu den Belangen des speziellen Artenschutzes, |
| • | Sachbereich Abfallwirtschaft/Bodenschutz mit Hinweisen zur aktuellen Satzung über die Abfallentsorgung, zum Umgang mit Abfällen, zur Berücksichtigung bei der Planung von Müll- und Wertstoffcontainerstandorten, |
| • | Sachbereich Immissionsschutz mit Bedenken zum unmittelbarem Neben-einander von Wohnnutzung und Gewerbenutzungen, |
| • | Sachgebiet Verkehrsstelle mit Hinweisen zur Verkehrsführung, ausreichend Sicht und Sichtbehinderungen sowie zur Beschilderung, |
| • | Sachbereich Breitband mit dem Hinweis, dass der Planbereich einen Bereich des geförderten Breitbandausbaus berührt, |
| • | Sachbereich Abwehrender Brandschutz mit Hinweisen zur zuständigen Feuerwehr, zu Feuerwehrzufahrten und der Löschwasserversorgung, |
| • | Sachbereich Katastrophenschutz mit Hinweisen zur Munitions- bzw. Kampfmittelbelastung und Kreisgefährdungsanalyse (hier: Sturmflut/-hochwasser); |
| - | Hauptzollamt Stralsund vom 31.03.2023 mit Hinweisen zu grenznahen Räumen | |
| - | Bürger vom 25.04.2023 mit Bedenken, dass keine Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden aufgrund der direkt angrenzenden gewerblichen Nutzung, zum vorhandenen Bedarf an Wohnraum, zur Fällung eines Einzelbaumes und zur Führung der Planstraße |
Im Rahmen der Beteiligung kann Einsicht in die geänderten Entwurfsunterlagen mit der Begründung einschließlich Umweltbericht, in die vorgenannten Stellungnahmen, in die Kartierung und in den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag genommen werden.
Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.