Auch in der Gemeinde Kamminke gilt seit diesem Jahr die UsedomCard.
Alle Gäste zahlen die Kurabgabe und erhalten als Beleg Ihre UsedomCard mit allen Verbundvorteilen in den Seebädern und kurabgabepfllichtigen Orten. Mit ihr leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung, Erhaltung und Weiterentwicklung touristischer Angebote.
Für welchen Zeitraum und wo ist die Kurabgabe zu zahlen?
Die Kurabgabe ist ganzjährig zu entrichten, wobei die Höhe der Kurabgabe sich in der Haupt-/ Vor- bzw. Nachsaison unterscheidet. Die Kurabgabe ist für die Dauer des Aufenthaltes beim Vermieter bzw. bei Tagesgästen an den bereitgestellten Automaten zu zahlen. Die Jahreskurabgabe wird ganzjährig erhoben. Ein Abgabenbescheid wird hierfür vom Amt verschickt.
Nach Zahlung der Kurabgabe erhalten die Kurabgabepflichtigen ihre UsedomCard (Kurkarte), die den jeweiligen Namen und das Datum des Aufenthaltes des Kurabgabenpflichtigen enthält. Bei Tagesgästen, die Ihre Kurkarte am Automaten lösen, ist der Name nicht aufgedruckt.
Für Gruppen können Sammelkurkarten ausgestellt werden. Die Kurkarte quittiert die Zahlung der Kurabgabe.
Die UsedomCard (Kurkarte) ist stets bei sich zu führen und bei Kontrollen vorzuweisen. Kurkarten sind nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Benutzung werden sie eingezogen.
| Wer ist kurabgabepflichtig? | |
| • | Personen, die sich in Kamminke aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird. |
| • | Auch ortsfremd ist, wer in Kamminke Eigentümer oder Besitzer einer Wohnungseinheit (umschlossener Raum, der zum Wohnen und Schlafen genutzt werden kann) ist, wenn und soweit er sie überwiegend zu Erholungszwecken nutzt. |
| Wer ist von der Kurabgabe befreit? | |
| • | Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren |
Höhe der Kurabgabe (UsedomCard)
Hauptsaison (01.04. bis 31.10.2025):
Vollzahler (ab 6 Jahre): 3,35 Euro
Nachsaison (01.11. bis 31.12.2025):
Vollzahler (ab 6 Jahre): 2,95 Euro
Die UsedomCard (Kurkarte) erhalten Gäste, die mindestens eine Übernachtung gebucht haben, bei Anreise von Ihrem Gastgeber.
Gemäß § 9 der Kurabgabesatzung ist, wer abgabepflichtige Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt (Quartiergeber), verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen, an die jeweilige Gemeinde abzuführen und ihnen Kurkarten auszustellen. Quartiergeber ist auch, wer im Sinne des § 11 Abs. 3 KAG M-V abgabepflichtigen Personen Unterkunftsmöglichkeiten zu Erholungszwecken überlässt. Die Meldepflicht umfasst die zur Erhebung der Kurabgabe erforderlichen Daten, insbesondere personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, An- und Abreisedaten).
Die Kurkartenvordrucke (Meldescheine) sind im Amt Usedom-Süd kostenfrei erhältlich.
Auch Kamminke nutzt das inselweite Kurkartensystem AVS mit dessen Hilfe jeder Vermieter die geforderten Daten elektronisch erfassen und die Kurkarte ausdrucken kann.
Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Amt Usedom-Süd, Herrn Bergmann.