Landkreis Vorpommern-Greifswald
Kataster- und Vermessungsamt
Mühlenstraße 18 c
17389 Anklam
| Unser Zeichen | 62.3A-202500114 | Gemarkung | Dargen; Prätenow |
| Gemeinde | Dargen | Flur | 1; 1 |
| Lage | K44 VG (Abschnitt Prätenow- Dargen) | Flurstück | 14, 41/2, 89/16, 90, 91, 92, 93/2; 58, 59, 60, 61/3, 62, 63, 76/1, 76/2, 77/2, 77/3, 78/1, 80/4, 81, 82, 83/1, 83/2 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:
Dargen, Prätenow, 1, 68
Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 Geo- VermG M-V)
Landkreis Vorpommern-Greifswald, Mühlenstraße 18 c, 17389 Anklam
während der Geschäftszeiten: 9:00 – 16:00 Uhr
vom 21.04.2026 bis zum 21.05.2026.
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat, Feldstraße 85a, 17489 Greifswald erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.