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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Bekanntmachung der Gemeinde Seebad Ückeritz

über den Vorentwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Seebad Ückeritz für das „Hudewald Family Resort & SPA“ an der Straße Am Sportplatz in der Fassung von 02-2025

Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst das Teilplangebiet SO 3 des Bebauungsplangebietes Nr. 5 „Am Sportplatz“, auf der sich die Einrichtungen der Ferienwohnanlage „Hudewald - Resort“ befinden.

In den Geltungsbereich des Plangebietes werden die Flurstücke 60/8, 60/9, 61/5, 61/6, 72/11 und 73/1 in der Flur 1 der Gemarkung Ückeritz mit einer Gesamtfläche von rd. 1,4 ha einbezogen.

Übersichtsplan mit Kennzeichnung des Bebauungsplangebietes Nr. 5 „Am Sportplatz“ (blaue Umrandung) und des Bebauungsplangebietes Nr. 24 „Hudewald Family Resort & SPA“ an der Straße Am Sportplatz (rot schraffierte Fläche)

1.

Billigung des Vorentwurfes

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Seebad Ückeritz für das „Hudewald Family Resort & SPA“ an der Straße Am Sportplatz mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), Begründung (Teil 1), Artenschutz-rechtlichem Fachbeitrag und Checkliste für die Umweltprüfung in der Fassung von 02-2025 wurde durch die Gemeindevertretung Ückeritz in der öffentlichen Sitzung am 24.04.2025 gebilligt.

2.

Offenlage des Vorentwurfes

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Seebad Ückeritz für das „Hudewald Family Resort & SPA“ an der Straße Am Sportplatz in der Fassung von 02-2025, bestehend aus

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Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B),

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Begründung (Teil 1),

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Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und

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Checkliste für die Umweltprüfung

liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

von Montag, den 02.06.2025 bis Freitag, den 04.07.2025

(jeweils einschließlich)

im Bauamt des Amtes Usedom Süd in 17406 Stadt Usedom, Markt 07, Zimmer 01.14, während folgender Zeiten:

montags und dienstags

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

donnerstags

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und

freitags

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Seebad Ückeritz für das „Hudewald Family Resort & SPA“ an der Straße Am Sportplatz unberücksichtigt bleiben.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Amt „Usedom Süd“ in 17406 Usedom, Markt 7 im Bauamt eingesehen werden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt und zur Stellungnahme aufgefordert.

3.

Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Vorentwurfes

In der Planzeichnung (Teil A) werden die Planziele entsprechend der Planzeichenverordnung (PlanZV) dargestellt und im Text (Teil B) durch Festsetzungen konkret bestimmt.

In der Begründung werden die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung erläutert.

Festgesetzt wird das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit Zweckbestimmung Fremdenbeherbergung.

Die Planung dient der Sicherung der Zukunftsfähigkeit einer bereits seit Jahrzehnten vorhandenen Beherbergungseinrichtung und korrespondiert mit den gesamtgemeindlichen Zielen zur weiteren Ausgestaltung des Tourismusschwerpunktraumes.

Gemäß der aktuellen Planung sollen attraktive Ferienunterkünfte mit verschiedenen Angeboten in Ferienappartements, Ferienwohnungen und Hotelzimmern angeboten werden, die durch gastronomische Einrichtungen sowie Anlagen im Freizeit- und Dienstleistungssektor komplettiert werden. Teilbereiche der Gastronomie und des Wellnessbereiches sollen öffentlich zugänglich gestaltet werden.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächen-nutzungsplan zu entwickeln.

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ückeritz ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 überwiegend als Sondergebiet Erholung gemäß § 10 BauNVO Zweckbestimmung Ferienhausgebiet (SO Ferienhaus I) gemäß § 10 Abs. 4 BauNVO ausgewiesen.

Der nördliche Randstreifen des Plangebietes ist als Waldfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b) BauGB gekennzeichnet. Die betroffenen Flurstücke 72/11 teilweise und 73/1 sind im Waldkataster nicht als Waldflächen geführt. Im Bebauungsplan Nr. 24 erfolgt die Einbeziehung der Flächen in die Ausweisung des Sonstigen Sondergebietes Fremdenbeherbergung.

Eine kleine westliche Teilfläche ist als Verkehrsfläche Zweckbestimmung Ruhender Verkehr gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB dargestellt.

Die Planungsziele für das Bebauungsplangebiet Nr. 24 befinden sich somit noch nicht mit der gesamtgemeindlichen Planung in Übereinstimmung.

Die mit dem Bebauungsplan Nr. 24 verbundenen städtebaulichen Zielsetzungen sollen im Rahmen der Berichtigung des Flächennutzungsplanes an die gesamtgemeindliche Entwicklung angepasst werden.

Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen.

Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter werden im Rahmen der in das Bebauungsplanverfahren integrierten Umweltprüfung untersucht und bewertet.

Das Kataster des Landes weist keine gemäß § 20 NatSchAG MV gesetzlich geschützten Biotope aus. Das Plangebiet liegt außerhalb von Vorbehalts- und Vorranggebieten Naturschutz und Trinkwassersicherung. Es berührt keine Schutzgebietskulissen eines Natura 2000- Gebietes. Teilflächen des Plangebietes befinden sich im Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandgürtel“. Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragt.

Durch das Vorhaben werden forstliche Belange (Einhaltung der Waldabstandsflächen) berührt. Die Ergebnisse der hierzu bereits mit der zuständigen Forstbehörde durchgeführten Abstimmung sind zu beachten.

Die Checkliste für die Umweltprüfung ist Bestandteil der Vorentwurfsunterlagen.

Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wird eine Bestandsaufnahme dokumentiert, eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung vorgenommen und Maßnahmen zur vollständigen Kompensation für den Verlust an Natur und Landschaft festgesetzt. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird im Rahmen des Entwurfes in die Planung eingestellt.

Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (AFB) beinhaltet die Prüfung, ob durch das Planvorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden. Grundlage dafür ist die Abschätzung potenzieller Lebensräume sowie eine Bestandsaufnahme der im Plangebiet vorkommenden geschützten Arten (alle wildlebenden Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie). Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass bei Durchführung der im Fachgutachten benannten Vermeidungsmaßnahmen dem Eintreten der Verbotstatbestände wirkungsvoll begegnet werden kann.

4.

Bekanntmachung

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Die zur Auslegung bestimmten Vorentwurfsunterlagen stehen während des Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Absatz 4 BauGB auch im Internet im Bau- und Planungsportal M-V und unter der Adresse: http://www.amtusedom.de und dort unter dem Link „Bekanntmachungen“, Gemeinde Ückeritz, zur Information, Einsichtnahme und zum Abruf (Download) bereit.

Diese Bekanntmachung ist ab dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung im Usedomer Amtsblatt auch im Internet unter der Adresse: http://www.amtusedom.de und dort unter dem Link „Bekanntmachungen“, Gemeinde Ückeritz, abrufbar.

Biedenweg
Bürgermeister