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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Ückeritz zum Beschluss GVUe-0229/26 vom 26.02.2026 über den Entwurf und die Auslegung der 1. Ergänzung und 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 B

Gewerbegebiet „Kavelstücke“ der Gemeinde Ückeritz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz hat mit Beschluss vom 26.02.2026 den Entwurf der 1. Ergänzung und 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 B Gewerbegebiet „Kavelstücke“ in der Fassung vom Januar 2026 einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 1,7 ha und umfasst die Flurstücke 267/9 (tlw.) und 268/11 (tlw.) und 268/22 (tlw.), 268/ 23 (tlw.), 268/24, 268/25, 268/28, 268/29, 270/15 und 270/16 (tlw.) der Flur 1 in der Gemarkung Ückeritz.

 

 

Planungsziel ist die Änderung und Ergänzung eines festgesetzten Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO.

Im Ergebnis der durchgeführten Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB war es erforderlich, den Planentwurf hinsichtlich Baugrenzen, Verkehrsflächen und Grünordnung zu ändern. Die Grundzüge der Planung wurden nicht berührt.

Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Januar 2026, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit

 vom 01.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026

über das Bau- und Planungsportals M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Usedom Süd unter dem Pfad http://www.amtusedom.de unter dem Link Bekanntmachungen veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Bauamt des Amtes Usedom Süd, Zimmer 01.14, Markt 7, 17406 Stadt Usedom während folgender Dienststunden möglich:

Montag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

2.

Eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

3.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

4.

Umweltbericht

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

-

Im Plangebiet findet derzeit keine landwirtschaftliche Nutzung statt.

-

Aufgrund der bestehenden Vornutzung und der Bodenverhältnisse besteht für den Planungsraum selbst keine besondere Bedeutung als hochwertige landwirtschaftliche Nutzfläche.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

-

Der Planungsraum befindet sich im nordwestlichen Bereich der Ortslage Ückeritz und grenzt unmittelbar an die Bundesstraße B 111 sowie in etwas weiterer Entfernung an die Bahnstrecke der Usedomer Bäderbahn.

-

Das Plangebiet ist bereits durch bestehende bauliche Anlagen und Infrastrukturen vorbelastet.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

-

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine Oberflächengewässer.

-

Der Planungsraum liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten und außerhalb von Hochwasserrisikogebieten sowie außerhalb von Trinkwasserschutzzonen.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

-

Das Seebad Ückeritz liegt im Einflussbereich des küstennahen Klimas der Insel Usedom, das durch geringe Temperaturunterschiede, eine gute Luftaustauschrate und eine erhöhte Sonnenscheindauer geprägt ist.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

-

Hauptsächlich besteht der Geltungsbereich aus nicht versiegelten, jedoch stark verdichteten Wirtschaftswegen (OVU), die auf ehemaliger Ackerfläche entstanden sind.

-

Der Planungsraum weist aufgrund seiner stark anthropogen geprägten Nutzungsstruktur – bestehend aus versiegelten Flächen, verdichteten Parkplätzen, artenarmem Zierrasen, Ackerbrache, Ruderalbereichen sowie gewerblich genutzten Teilflächen – insgesamt eine geringe Habitatqualität für wildlebende Tierarten auf.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

-

Die landschaftliche Vorprägung des Planungsraums ist durch eine Vielzahl anthropogener Einflüsse geprägt, die zu einer deutlichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen.

-

Zudem bestehen keine reliefbedingten Sichtachsen oder landschaftsbildprägenden Höhenstrukturen, sodass die Fernwirkung der Fläche gering ist.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

-

Das geplante Gewerbegebiet schließt an bestehende Gewerbe- und Mischgebietsflächen im Süden der Ortslage Ückeritz an.

-

Für den vorliegenden Bebauungsplan ergibt sich aus der Festsetzung eines Gewerbegebietes keine Beeinträchtigung der angrenzenden Wohnnutzungen.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

-

Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmale.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

-

Internationale und nationale Schutzgebiete werden durch das Vorhaben nicht berührt.

-

Schutzgebiete nach den Maßgaben der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) liegen außerhalb des Wirkraums des Vorhabens und befinden sich nicht in dessen Einflussbereich.

hierzu liegen vor: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Umweltbezogene Informationen aus den eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB

-

Der Planbereich befindet sich außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten.

-

Das Plangebiet grenzt an ein bestehendes Mischgebiet; direkt gegenüber befinden sich wohngenutzte Gebäude. Die Wohnnutzung ist bereits durch bestehende Gewerbe, die B 111 und die Bahnstrecke der UBB (Züssow–Swinemünde) schalltechnisch vorgeprägt.

-

Die zur Fällung vorgesehenen Bäume sind Bestandteil einer einseitigen Baumreihe und damit nach § 19 NatSchAG M-V gesetzlich geschützt.

-

Die betroffenen Bäume stellen frühere Ausgleichsmaßnahmen dar.

-

Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches befindet sich die archäologische Fundstätte Ückeritz

-

Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Planung unter anderem Feldlerchenlebensräume betroffen sein können.

-

Unbelastetes Niederschlagswasser kann bei einer ausreichenden Sickerstrecke von mindestens 1,00 m zum mittleren höchsten Grundwasserstand (MHGW) versickert werden; auch von Dach- und Stellflächen anfallendes unbelastetes Regenwasser kann auf dem Grundstück versickert werden.

hierzu liegen vor: die nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Ostseebad Ückeritz elektronisch an xxx und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Ostseebad Ückeritz ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 01.06.2026 bis zum 03.07.2026 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Usedom Süd (http://www.amtusedom.de) veröffentlicht.

 

 

 

Biedenweg
Bürgermeister