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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Pudagla zum Beschluss Nr. GVPu-0038/26 vom 27.04.2026

über den Entwurf und die Auslegung der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pudagla der Gemeinde Pudagla

für Teilflächen aus den Flurstücken 1/3 und 1/7, Flur 3, Gemarkung Pudagla

1.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pudagla der Gemeinde Pudagla umfasst die in beigefügtem Übersichtsplan gekennzeichnete Teilflächen der Flurstücke 1/3 sowie 1/7 in der Flur 3 der Gemarkung Pudagla östlich der Hauptstraße.

 

 

2.

Billigung des Entwurfes

Die Gemeindevertretung Pudagla hat in der öffentlichen Sitzung am 27.04.2026 den Entwurf der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen der Gemeinde Pudagla mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung in der Fassung von 03-2026 gebilligt.

3.

Billigung der Offenlegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Entwurf der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen der Gemeinde Pudagla mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung in der Fassung von 03-2026 liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

von Montag, den 01.06.2026 bis Freitag, den 03.07.2026

 (jeweils einschließlich)

im Bauamt des Amtes Usedom Süd, in 17406 Usedom, Markt 07, Zimmer 01.14 während folgender Zeiten

montags bis mittwochs

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

donnerstags 

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und

freitags

von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung zur 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen der Gemeinde Pudagla unberücksichtigt bleiben.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Amt „Usedom Süd“ in 17406 Usedom, Markt 07 im Bauamt eingesehen werden.

Ergänzend sind die Bekanntmachung sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen im Internet unter der Adresse http://www.amtusedom.de und dort unter dem Link „Bekanntmachungen“ bei der Gemeinde Pudagla ortsüblich bekanntgemacht worden.

Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt.

4.

Flächennutzungsplan

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind verbindliche Bauleitpläne aus dem Flächen-nutzungsplan zu entwickeln.

Die Gemeinde Pudagla verfügt noch nicht über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Die Gemeindevertretung Pudagla hat am 20.10.2016 den Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pudagla gefasst. Er liegt derzeitig in der geänderten Entwurfsfassung mit Stand 03-2025 vor.

Das Ergänzungsgebiet ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ausgewiesen.

Die Gemeindevertretung Pudagla hat im Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan dem Antrag der Bauherren zur Errichtung einer Wohnbebauung zugestimmt. Die Ausweisung des Ergänzungsgebietes steht der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes nicht entgegen. Das Ergänzungsgebiet trägt zu einer Abrundung des Ortsbildes an diesem Standort bei.

5.

Belange des Natur- und Umweltschutzes

Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung nach sich ziehen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist nicht erforderlich.

Mit der geplanten Bebauung ergeben sich Eingriffe im Sinne des § 12 NatSchAG M-V, die zu kompensieren sind. Zur Ermittlung des Kompensationserfordernisses wurden die „Hinweise zur Eingriffsregelung“ des Landes M-V angewendet und Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Der Ausgleich ist durch Einzelbaumpflanzungen bzw. die Ablösung von Ökopunkten aus einem Ökokonto in der Landschaftszone Ostseeküstenland möglich.

Im Ergänzungsgebiet befindet sich kein Einzelbaumbestand, der gemäß § 18 NatSchAG M-V gesetzlich geschützt ist.

Die Belange des Biotopschutzes werden durch die Planung nicht berührt. Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 20 NatSchAG M-V kommen im Ergänzungsgebiet nicht vor.

Durch die Satzungsergänzung können keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (z. B. FFH- Gebiete) und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutz-gesetzes begründet werden. (Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB)

6.

Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

 

 

 

Poeck
amtierender Bürgermeister