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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Usedom über den Beschluss Nr. StV-0897/23 vom 31.05.2023 zur Aufstellung der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin der Stadt Usedom

1.

Die Stadtvertretung Usedom hat in der öffentlichen Sitzung am 31.05.2023 die Aufstellung der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin der Stadt Usedom beschlossen.

2.

Die Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin der Stadt Usedom ist seit 1999 rechtskräftig.

In der Zwischenzeit wurde ein Flurneuordnungsverfahren durchgeführt.

Im Rahmen der Prüfung von aktuellen Baugesuchen wurde festgestellt, dass der geometrische Bezug zwischen den alten und neuen Flurstücksgrenzen nicht rechtsicher ermittelt werden konnte.

Das Planungsziel der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin der Stadt Usedom besteht daher in einer rechtssicheren Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich für den gesamtem Ortsteil Zecherin anhand der aktuellen digitalen Katasterunterlage entsprechend Flurneuordnung.

Zusätzlich soll im Zusammenhang mit konkreten Ansiedlungsanträgen die Einbeziehung von Ergänzungsflächen in den Innenbereich erfolgen.

3.

Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung nach sich ziehen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist daher nicht erforderlich.

Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen keine Betroffenheiten vom FFH- und SPA- Gebieten vor.

Teilflächen des Plangebietes liegen im Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandgürtel“.

4. Kostenübernahme

Die Kosten für die Erstellung der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin werden durch die Stadt Usedom getragen. Für konkrete Ansiedlungsanträge werden entsprechende Kostenübernahme-vereinbarungen aufgestellt.

5. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Hagemann
Bürgermeister