Für das im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet der
| Gemarkung | Gneventhin |
| Flur | 2 |
| Flurstücke | 11, 12 |
| Fläche | rd. 3.000 m2 |
hat die Stadtvertretung Usedom in der öffentlichen Sitzung am 31.05.2023 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Ortslage Gneventhin – unmittelbar angrenzend an die Landstraße ‚Gneventhin’.
Im Norden und Süden wird das Plangebiet von Flächen für die Landwirtschaft begrenzt, im Osten durch Wohngebäude.
Die Flurstücke 11 und 12 gehören einem bebauten Bereich im Außenbereich der Ortslage Gneventhin an welche gem. Entwicklungssatzung als im Zusammenhang bebauter Ortsteil anzusehen ist. Auf dem Flurstück 11 sowie auf mehreren Nachbar-Flurstücken befinden sich bereits Wohngebäude.
Im ausgewiesenen Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom werden die Festsetzungen „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ gem. § 4 Baunutzungsverordnung (nachfolgend: BauNVO) umgewandelt.
Mit dieser Änderung sollen die planerischen Voraussetzungen geschaffen werden, um den Bebauungsplan Nr. 18 „Gneventhin 1“ für die Sicherung und Entwicklung der baulichen Anlagen im Plangebiet aufzustellen.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 18 „Gneventhin 1“ der Stadt Usedom OT Gneventhin geändert.
Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Es ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen.
Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter werden im Rahmen der in das Bauleitplanverfahren integrierten Umweltprüfung untersucht und bewertet.
Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung entstehenden Kosten werden durch den Vorhabensträger getragen
Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.