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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Mellenthin

Übersichtsplan zur 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung

zum Beschluss vom 13.05.2024 über den Entwurf und die öffentliche Beteiligung der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Morgenitz der Gemeinde Mellenthin für eine Teilfläche aus dem Flurstück 20/1, Flur 2, Gemarkung Morgenitz im Ortsteil Morgenitz

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Morgenitz der Gemeinde Mellenthin umfasst die im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Grundstücke:

Gemeinde

Mellenthin

Gemarkung

Morgenitz

Flur

2

Flurstücke

20/1 (tw.), 21/1 (tw.), 21/3 (tw.), 22/1, 25/1 (tw.) und 25/5 (tw.)

Das Gebiet der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Morgenitz der Gemeinde Mellenthin beträgt ca. 3.970 m².

Im Rahmen der Aufstellung der Satzung über die 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Morgenitz der Gemeinde Mellenthin sollen ein Einfamilienhaus errichtet werden.

Anlass und Inhalt der Planänderung

Der Ortsteil Morgenitz beabsichtigt die Ergänzung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Morgenitz, da sich die zu ergänzenden Flächen durch ihre geplante bauliche Nutzung an die vorhandene angrenzende Bebauung anfügen.

Weiterhin sollen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, dass auf diesen zu ergänzenden Flächen die Errichtung von einem Einfamilienhaus mit Nebenanlagen zulässig ist.

Das geplante Einfamilienhaus widerspricht derzeit den getroffenen Festlegungen der Klarstellungssatzung. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Durchführung einer 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Morgenitz der Gemeinde Mellenthin vorzunehmen.

Planungsziel

Die planungsrechtlichen Erfordernisse sollen mit der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung vorbereitet werden. Mit der Aufstellung der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Morgenitz der Gemeinde Mellenthin sollen die Voraussetzungen für eine gezielte städtebauliche Entwicklung im Ort Morgenitz gewährleistet werden.

Die rechtskräftige Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteils Morgenitz der Gemeinde Mellenthin wird in einem durchzuführenden Bauleitplanverfahren ergänzt.

Der Geltungsbereich der Klarstellungssatzung wird mit der 2. Ergänzung erweitert. Dazu werden die o. g. Flurstücke der Flur 2, Gemarkung Morgenitz miteinbezogen.

Die folgenden Planungsziele sollen mit der Erarbeitung der 2. Ergänzung der Klarstellungs-satzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Morgenitz der Gemeinde Mellenthin erreicht werden:

-

Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung in dem Ortsteil Morgenitz,

-

Schaffung von Baurecht für das geplante Wohngebäude einschließlich zugehöriger Nebenanlagen und

-

Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung.

Zur Umsetzung der Planungsziele ist die 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Morgenitz der Gemeinde Mellenthin erforderlich.

Mit der Aufstellung einer 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Morgenitz der Gemeinde Mellenthin wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung innerhalb des Ortsteils Morgenitz gesichert.

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mellenthin hat in der öffentlichen Sitzung am 13.05.2024 den Entwurf der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Morgenitz der Gemeinde Mellenthin mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und dem Entwurf der Begründung in der Fassung von 04-2024 gebilligt.

2.

Der Entwurf der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Morgenitz der Gemeinde Mellenthin, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024

im Internet auf der Internetseite des Amtes Usedom-Süd

https://www.amtusedom.de/?page_id=648

sowie auf dem Bau- und Planungsportal M-V

https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene

veröffentlicht.

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zugängliche Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum im Bauamt des Amtes Usedom-Süd in 17406 Stadt Usedom, Markt 07, Zimmer 01.14, zu folgenden Dienststunden

Montag

von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Dienstag

von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Mittwoch

von 08:00 – 12:00 Uhr und

Donnerstag

von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 – 12:00 Uhr

zur Verfügung gestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@amtusedom.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderen Weg (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder postalisch unter der oben genannten Adresse) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter-einander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberück-sichtigt bleiben.

Weiterhin kann die Bekanntmachung mit den vollständig zur Auslage bestimmten Unterlagen auf der Internetseite des Amtes Usedom Süd unter http://www.amtusedom.de und dort unter dem Link „Bekanntmachungen“ bei der Gemeinde Mellenthin eingesehen werden.

3.

Es liegen derzeit keine wesentlichen umweltbezogenen Informationen vor.

4.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.

5.

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Schröder
Bürgermeisterin