für Flurstück 46, Flur 1, Gemarkung Bossin
Das Ergänzungsgebiet befindet sich im Ortskern des Ortsteils Bossin.
Überplant wird das Flurstück 46 in der Flur 1 der Gemarkung Bossin mit einer Gesamtfläche von rd. 640 m².
Es wird im Norden, Süden und Westen von Wohnbebauung begrenzt. Im Osten schließen sich intensiv genutzte Grünflächen an.
Das Grundstück weist einen Hühner- und Entenstall mit eingezäuntem Auslauf sowie Gartennutzung auf.
Aufgrund des § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394), des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V, S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2021 (GVOBl. M-V S. 1033), des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240), und § 5 der Kommunalverfassung M - V vom 13.07.2011 (GVOBl. MV S. 777), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. 07.2019 (GVOBl. M-V, S. 467), GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2020 - 9, wird entsprechend Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Dargen vom 16.05.2024 die Satzung über die 8. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin für Flurstück 46, Flur 1, Gemarkung Bossin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), erlassen.
Der Satzungsbeschluss über die 8. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin für Flurstück 46, Flur 1, Gemarkung Bossin wird hiermit bekanntgemacht.
Die Satzung über die 8. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin für Flurstück 46, Flur 1, Gemarkung Bossin tritt mit Ablauf des 19.06.2024 in Kraft.
Jedermann kann die Satzung über die 8. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin für Flurstück 46, Flur 1, Gemarkung Bossin und die Begründung dazu ab diesem Tag im Bauamt des Amtes „Usedom Süd“ in 17406 Usedom, Markt 07, Zimmer 01.14 während folgender Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
| montags bis mittwochs | von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr |
| donnerstags | von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr und |
| freitags | von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Zusätzlich kann die Satzung im Internet unter der Adresse http://www.amtusedom.de und dort unter dem Link „Ortsrecht“, „Gemeinde Ückeritz“, „Baurecht“ eingesehen werden. Ebenso ist die Satzung im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. (§ 215 Abs. 1 BauGB)
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V, S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.