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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Usedom

zum Beschluss Nr. STV-0998/24 über die Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. 1 „Welziner Fischerhäuser am Haff“ der Stadt Usedom

Die Stadtvertretung Usedom hat in ihrer Sitzung am 22.05.2024 den vorliegenden Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Welziner Fischerhäuser am Haff“ der Stadt Usedom in der Fassung von April 2024 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Welziner Fischerhäuser am Haff“ der Stadt Usedom wurde am 31.05.2023 von der Stadtvertretung gefasst. Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Welziner Fischerhäuser am Haff“ wird im Parallelverfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom aufgestellt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1/1, 2/1, 3, 412, 413, 414, 415, 416/1, 416/3, 417, 390/5 teilweise (Weg/Straße) der Flur 1 der Gemarkung Welzin in einer Größe von ca. 1,5 ha.

Das Plangebiet liegt ca. 800 m südöstlich von der Ortsmitte Welzin entfernt und befindet sich direkt am Kleinen Haff.

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Welziner Fischerhäuser am Haff“ der Stadt Usedom

Umweltprüfung:

Nach § 2 Abs. 4 BauGB hat die Gemeinde bei der Aufstellung, Änderung und/ oder Ergänzung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bauleitplans ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

In der Begründung zum Vorentwurf wird auf die Belange des Natur- und Umweltschutzes, insbesondere auf Schutzgebiete sowie Baumschutz (§ 18 NatSchAG M-V), Biotopschutz (§ 20 NatSchAG M-V) und Küstenschutz (§ 29 Abs. 1 NatSchAG M-V) eingegangen.

Durch die geplante Nutzung und damit einhergehenden Versiegelungen ist ein Verlust von Bio-topen zu erwarten, der eine entsprechende Kompensation erforderlich macht. Im Rahmen dessen muss eine Bilanzierung des Eingriffs vorgenommen und Maßnahmen zur adäquaten Kompensation für den Verlust an Natur und Landschaft festgelegt werden.

Zur Einschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Befindlichkeiten wird ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrages beinhaltet die Prüfung, ob durch das Planvorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden. Grundlage dafür sind die Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Planbereich vorhandenen geschützten Arten

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch die Auslegung der Vorentwurfsunterlagen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Welziner Fischerhäuser am Haff“ der Stadt Usedom in der Fassung April 2024 besteht aus:

  • der Planzeichnung,
  • der Begründung mit Ausführungen zu den Belangen des Natur- und Umweltschutzes,
  • dem Vorhaben und Erschließungsplan (Lageplan, Grundrisse Erdgeschoss, Ansichten und Schnitte, Erschließungsplan).

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt vom 01. Juli 2024 bis einschließlich 02. August 2024 im Raum 01.14 des Amtsgebäudes des Amt Usedom Süd, Markt 7, 17406 Usedom zu den allgemein gültigen Öffnungszeiten.

Sie erhalten die Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Information über die Ziele und Zwecke der Planung. Hinweise und Anregungen können am Ort der Auslegung zur Niederschrift gebracht werden oder durch eine Stellungnahme, die an das Amt Usedom Süd, Fachdienst Bau zu richten ist, mitgeteilt werden.

Weiterhin können die Beteiligungsunterlagen auf der Internetseite des Amtes Usedom Süd unter http://www.amtusedom.de und dort unter dem Link Ortsrecht, unter Stadt Usedom bei den öffentlichen Bekanntmachungen eingesehen werden.

Hagemann
Bürgermeister