Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom
Die Stadtvertretung Usedom hat in ihrer Sitzung am 22.05.2024 den vorliegenden Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom in der Fassung von April 2024 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom wurde am 31.05.2023 von der Stadtvertretung gefasst. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom wird im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Welziner Fischerhäuser am Haff“ aufgestellt.
Das Plangebiet liegt ca. 800 m südöstlich von der Ortsmitte Welzin entfernt und befindet sich direkt am Kleinen Haff.
Umweltprüfung:
Nach § 2 Abs. 4 BauGB hat die Gemeinde bei der Aufstellung, Änderung und/ oder Ergänzung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bauleitplans ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Die Belange des Natur- und Umweltschutzes werden in der Begründung zum Vorentwurf vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Welziner Fischerhäuser am Haff“, der im Parallelverfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt wird, betrachtet.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch die Auslegung der Vorentwurfsunterlagen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Welziner Fischerhäuser am Haff“ der Stadt Usedom in der Fassung April 2024 besteht aus:
Für die Planaufstellung sind begleitende Umweltuntersuchungen erforderlich, die mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1, der im Parallelverfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt wird, abgearbeitet werden. Die Unterlagen werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gleichfalls öffentlich ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt vom 01. Juli 2024 bis einschließlich 02. August 2024 im Raum 01.14 des Amtsgebäudes des Amt Usedom Süd, Markt 7, 17406 Usedom zu den allgemein gültigen Öffnungszeiten.
Sie erhalten die Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Information über die Ziele und Zwecke der Planung. Hinweise und Anregungen können am Ort der Auslegung zur Niederschrift gebracht werden oder durch eine Stellungnahme, die an das Amt Usedom Süd, Fachdienst Bau zu richten ist, mitgeteilt werden.
Weiterhin können die Beteiligungsunterlagen auf der Internetseite des Amtes Usedom Süd unter http://www.amtusedom.de und dort unter dem Link Ortsrecht, unter Stadt Usedom bei den öffentlichen Bekanntmachungen eingesehen werden.