Amt Usedom-Süd
Der Amtsvorsteher
Durch die Vermessung der B 110/Ortsdurchfahrt Usedom, wurden neue Flurstücke gebildet, die Kaufgegenstand in den noch abzuschließenden Grundstückskaufverträgen sein sollen.
Die Eigentümer Grewe, Joachim, Ackerbürger, Witwe, sind vermutlich verstorben. Die Geburts- und Sterbedaten sind dem Amt Usedom-Süd, als gesetzlicher Vertreter, nicht bekannt.
Es werden Erben gesucht, um die grundbuchliche Ordnung herzustellen.
Die in Frage kommenden Erben können sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses innerhalb von 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amt Usedom-Süd, Markt 7, 17406 Usedom, melden.