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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bek. BP 8 Korswandt

Bekanntmachung der Gemeinde Korswandt über die Beschlüsse GVKw 307/23 und GVKw 308/23 Bebauungsplan Nr. 8 "Wohnbebauung am Waldrand - östlich des Gothenweges"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt hat in der öffentlichen Sitzung am 29.06.2023 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 „Wohnbebauung am Waldrand - östlich des Gothenweges“ beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Zudem hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt in öffentlicher Sitzung am 29.06.2023 den Vorentwurf, Stand Juni 2023, beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Begründung, Stand Juni 2023, wurde gebilligt und ebenfalls zur Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 1,34 ha und umfasst das Flurstück 180 der Flur 4 in der Gemarkung Korswandt.

Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Juni 2023, liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023

im Bauamt des Amtes Usedom Süd, Markt 07, 17406 Stadt Usedom während folgender Dienststunden öffentlich aus:

Montag

von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag

von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Mittwoch

von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom- Süd möglich.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Wurzel
Bürgermeister