Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt hat in der öffentlichen Sitzung am 29.06.2023 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 „Wohnbebauung am Waldrand - östlich des Gothenweges“ beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 1,34 ha und umfasst das Flurstück 180 der Flur 4 in der Gemarkung Korswandt.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Juni 2023, liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023
im Bauamt des Amtes Usedom Süd, Markt 07, 17406 Stadt Usedom während folgender Dienststunden öffentlich aus:
| Montag | |
| Dienstag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Mittwoch | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom- Süd möglich.
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.