Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt hat in öffentlicher Sitzung am 29.06.2023 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Zudem hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt in öffentlicher Sitzung am 29.06.2023 den Vorentwurf, Stand Juni 2023, beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Begründung, Stand Juni 2023, wurde gebilligt und ebenfalls zur Auslegung bestimmt.
Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 8 „Wohnbebauung am Gothenweg“ der Gemeinde Korswandt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung, Stand Juni 2023, liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023
im Bauamt des Amtes Usedom Süd, Markt 07, 17406 Stadt Usedom während folgender Dienststunden öffentlich aus:
| Montag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Mittwoch | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom-Süd möglich.
Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Korswandt vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.