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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bek. FNP Korswandt

Bekanntmachung der Gemeinde Korswandt über die Beschlüsse GVKw 309/23 und GVKw 310/23 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Korswandt

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt hat in öffentlicher Sitzung am 29.06.2023 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Zudem hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt in öffentlicher Sitzung am 29.06.2023 den Vorentwurf, Stand Juni 2023, beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Begründung, Stand Juni 2023, wurde gebilligt und ebenfalls zur Auslegung bestimmt.

Der Änderungsbereich ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 1,34 ha und umfasst das Flurstück 180 der Flur 4 in der Gemarkung Korswandt. Der Änderungsbereich umfasst Flächen für die Landwirtschaft.

Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 8 „Wohnbebauung am Gothenweg“ der Gemeinde Korswandt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung, Stand Juni 2023, liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023

im Bauamt des Amtes Usedom Süd, Markt 07, 17406 Stadt Usedom während folgender Dienststunden öffentlich aus:

Montag

von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag

von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Mittwoch

von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie

von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom-Süd möglich.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Korswandt vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Wurzel
Bürgermeister