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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bek. 5-Änderung PB 1 Garz

Bekanntmachung der Gemeinde Garz über den Beschluss Nr. GVGa-0186/23 zur öffentlichen Beratung und Beschlussfassung über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Vitalwelt Inselträume" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung / Umweltbericht der Gemeinde Garz gemäß § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB

1. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume" der Gemeinde Garz ist im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichnete und umfasst die

Gemarkung:

Garz

Flur:

7

Flurstücke:

3/9, 3/10, 3/11, 3/24, 3/23, 3/22, 3/21, 3/14, 3/15, 3/25, 3/26, 3/17, 3/18

Fläche:

ca.6,5 ha.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Kreisstraße K 43, im Osten durch Wald und Landschaftsbereiche, im Süden durch die Haffküste und im Westen durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1,,Vitalwelt Inselträume" der Gemeinde Garz begrenzt.

2. Beschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz hat in der öffentlichen Gemeindevertretersitzung am 04.Juli.2023 den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Vitalwelt Inselträume" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung / Umweltbericht mit Begründung, Textlichen Festsetzungen und Übersichtsplan in der Fassung von 17.04.2023 gebilligt.

3. Auslegung

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1,,Vitalwelt Inselträume" von 11-2017 bestehend aus

- Begründung ohne Umweltbericht

- Textliche Festsetzungen sowie

- Übersichtsplan

liegt gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit von

Montag, den 24.07.2023 bis Freitag, den 25.08.2023

(jeweils einschließlich}

im Bauamt des Amtes Usedom Süd in 17406 Stadt Usedom, Markt 07, Zimmer 01.14, während folgender Zeiten:

montags bis mittwochs von 8.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr und

donnerstags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und

freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die zur Auslegung bestimmten Entwurfsunterlagen stehen während des Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Absatz 4 BauGB auch im Internet unter der Adresse http://www.amtusedom.de und dort unter dem Link „Bekanntmachungen“ bei der Gemeinde Garz zur Information, Einsichtnahme und zum Abruf (Download) bereit.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Vitalwelt Inselträume" unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

4. Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Entwurfes:

Ziel und Zweck der Änderung ist die Schaffung einer Gleichbehandlung zu den weiteren Sondergebieten im Plangebiet. Gegenstand der Änderung sind insbesondere Änderungen im Sondergebiet SO Tourismus zu

- Bauweise, Baulinien, Baugrenzen

- Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze.

Die Änderung für die Bauweisen, Baulinien, Baugrenzen Nr. 7 der Textlichen Festsetzungen soll wie folgt lauten: „In den Gebieten mit abweichender Bauweise a1 dürfen Gebäude bis zu einer Länge von maximal 36 m in offener Bauweise errichtet werden, wenn die Baugrundstücke straßenseitig (angrenzend an die Straße) eine Länge von mindestens 55 m aufweisen“

Die Änderung für Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze Nr. 11 der Textlichen Festsetzungen beinhaltet die Streichung des Textteils: „Im SO3 dürfen Garagen und Carports nicht errichtet werden“

Mit den Änderungen werden die grundsätzlichen Ziele der Gesamtplanung beibehalten.

5. Verfahren

Es handelt sich um rein textliche Änderungen des Bebauungsplanes. Mit der 5. Änderung werden die grundsätzlichen Ziele der Gesamtplanung beibehalten, die Änderung soll deshalb in einem vereinfachten Verfahren (einstufiges Verfahren) ohne Umweltbetrachtung/ Umweltbericht durchgeführt werden.

6. Bekanntmachung

Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Krohn
Bürgermeister