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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Koserow

Über die erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 14. Änderung FNP Gemeinde Ostseebad Koserow i. V. m. Bebauungsplan Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Koserow hat in ihrer Sitzung am 11.12.2023 den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ostseebad Koserow beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im östlichen Siedlungsbereich der Gemeinde Ostseebad Koserow zwischen dem Kölpinseer Weg und der Hauptstraße nördlich des Kreisverkehrs der B 111. Das Plangebiet ist in der nachfolgenden Karte markiert und umfasst die Flurstücke 209, 210, 211, 212/5 (anteilig), 212/6, Flur 7 in der Gemarkung Koserow.

Der Entwurf der 14. Änderung FNP Gemeinde Ostseebad Koserow i.V.m. Bebauungsplan Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen am Kölpinseer Weg“, bestehend aus Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und weitere fachplanerischen Unterlagen werden

vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024

erneut veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt im Internet auf folgenden Seiten:

www.amtusedom.de – Ortsrecht - Gemeinde Koserow – Öffentliche Bekanntmachungen und auf dem zentralen Internetportal des Landes www.bauportal-mv.de

Zusätzlich können die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten:

Montag:

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

in den Räumlichkeiten des Bauamtes des Amtes Usedom-Süd in 17406 Stadt Usedom, Markt 07, Zimmer 01.14, eingesehen werden.

Dem Exemplar der Veröffentlichung sind beigefügt:

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Umweltbericht (Stand November 2023) mit Aussagen zur Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden, sowie der Bestandsaufnahme und der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung zu folgenden Schutzgütern: Schutzgut Tiere / Artenschutzrechtliche Potentialanalyse, Schutzgut Pflanzen, Schutzgut Fläche, Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser, Schutzgut Luft / Klima, Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild, Schutzgut Biologische Vielfalt, Schutzgut Biotoptypen, Biotope, Schutzgebiete, Schutzgut Mensch und seine Gesundheit / Bevölkerung und Kulturgüter / sonstige Sachgüter;

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Potenzialabschätzung Artenschutzfachliche Belange vom 21. April 2023;

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Ergebnisse der Kartierung inklusive Potenzialabschätzung zu Biotopschutz und artenschutzfachlichen Belange vom 8. September 2023;

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Gesamtstellungnahme des Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 11. Oktober 2023 mit Aussagen zum Umweltbericht, zum speziellen Artenschutz, zu gesetzlich geschützten Biotopen,

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Gesamtstellungnahme des Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 18. April 2024:

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Nachtrag des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 19. April 2024 mit Aussagen zum Immissionsschutz;

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Nachtrag des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 30. April 2024 mit Aussagen zum Umweltbericht, zum speziellen Artenschutz;

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Stellungnahme Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 4. Oktober 2023 mit Aussagen zum anlagenbezogenen Immissionsschutz;

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Stellungnahme Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 5. April 2024;

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Stellungnahme Forstamt Neu Pudagla vom 14. September 2023

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Stellungnahme Forstamt Neu Pudagla vom 26. März 2024;

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Stellungnahme Wasser-und Bodenverband Insel Usedom Peenestrom;

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Schalltechnische Untersuchung;

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Verkehrsuntersuchung;

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Auswirkungsanalyse für die Neuansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters im Ostseebad Koserow;

Während dieser Veröffentlichung können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich innerhalb der Veröffentlichungsfrist zur Planung äußern. Stellungnahmen zum Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Stellungnahmen sollen elektronisch (z. B. per E-Mail an info@amtusedom.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich per Briefpost) abgegeben werden.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Zeitpunkt und Dauer der Veröffentlichung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Karte mit Darstellung des Plangebietes

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Bürgermeister