M. Eng. Kathi Schwarzkopp
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin
zugelassen für das Land Mecklenburg-Vorpommern als Vermessungsstelle nach §5 Abs 2 Nr. 4 GeoVermG M-V
Vermessungsobjekte:
| 037-2024 | 136-2024 |
| Gemeinde | Zirchow | Zirchow |
| Gemarkung | Kutzow | Kutzow |
| Flur | 3 | 3 |
| Flurstücke | 1/153, 1/291 | 1/152, 1/292 |
| Lage | Am Kiefernwald 7a | Am Kiefernwald 7 |
Für die oben angegebenen Vermessungsobjekte wird im Rahmen eines Grenzfeststellungs-/ Abmarkungsverfahrens gemäß § 31 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713), in Kraft am 30. Dezember 2010
ein Grenztermin abgehalten, der den Eigentümern des folgenden aufgeführten Flurstückes hiermit mitgeteilt wird:
| Gemeinde: | Zirchow |
| Gemarkung: | Kutzow |
| Flur: | 3 |
| Flurstück: | 1/156 (Straße im Eigentum der Anlieger) |
In dem Grenztermin wird Ihnen vor Erlass der Verwaltungsakte die Möglichkeit eingeräumt, sich zur vorgesehenen Grenzfeststellung und/oder Abmarkung der Grenzpunkte, ggf. zur Entfernung von Grenzmarken bzw. zur Unterlassung von Abmarkungen zu äußern, soweit Ihr Grundstück davon betroffen ist.
Bei dem Grenztermin können Sie sich durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
| 1. | Wenn Sie an dem Grenztermin nicht teilnehmen, kann auch ohne Ihre Anwesenheit die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durchgeführt werden. |
| Für diesen Fall werden Ihnen die Grenzfeststellung und/oder die Abmarkung durch Offenlegung bekanntgegeben. |
| 2. | Die Ihnen durch die Teilnahme an dem Grenztermin entstehenden Kosten (z. B. Fahrtkosten) werden nicht erstattet. |