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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Seebad Ückeritz zum Beschluss Nr. GVUe-0123/25 vom 24.04.2025 über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18

Übersichtsplan Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 (rot umrandet) - ohne Maßstab

„Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“ der Gemeinde Seebad Ückeritz

1. Geltungsbereich

Für das im Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet der Gemarkung Ückeritz, Flur 2, Flurstücke 406/41, 406/42, 406/43, 406/44, 407/11, 407/12, 407/13; 407/14, 407/15, 407/16, 408/20, 408/21, 408/22, 408/23 und 408/24 mit einer Gesamtfläche von rund 6.500 m² hat die Gemeindevertretung Ückeritz in der öffentlichen Sitzung am 24.04.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“ der Gemeinde Seebad Ückeritz beschlossen.

Das Plangebiet ist in dem folgenden Übersichtsplan dargestellt:

Das Plangebiet wird folgendermaßen umgrenzt:

Im Nordwesten:

durch das Flurstück 406/40, 407/17, 408/25 der Flur 2 der Gemarkung Ückeritz.

Im Nordosten:

durch das Flurstück 406/26 der Flur 2 der Gemarkung Ückeritz,

Im Südosten:

durch das Flurstück 410/1,410/13, 410/14, 410/15, 410/16, 410/19 der Flur 2 der Gemarkung Ückeritz.

Im Südwesten:

durch die Flurstücke 430/1 der Flur 2 der Gemarkung Ückeritz.

Die Fläche liegt am nordwestlichen Ortsrand der Gemeinde Seebad Ückeritz innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 18 „Wohngebiet westlich des Wohngebietes An den Kreischen“

2. Anlass und Ziele der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18

Der Vorhabenträger, der DRK Ostvorpommern-Greifswald e.V., beabsichtigt, auf den genannten Flurstücken seniorengerechte Wohnungen i.V.m. Serviceangeboten zu errichten. Damit kann die Gemeinde Seebad Ückeritz dringend benötigte speziellen Wohnraum für Senioren anbieten und Ihrer Aufgabe zur Daseinsvorsorge nachkommen.

Die derzeitigen planungsrechtlichen Festlegungen des Bebauungsplanes Nr. 18 sind jedoch für die Bebauung mit einer Senioren-Wohnanlage nach den Anforderungen der DRK nicht geeignet und müssen dazu geändert werden. Unter anderem sind die Festsetzungen zu den Baugrenzen, der Gebäudekubatur und -geschossigkeit sowie der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten in einem Gebäude anzupassen.

3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ückeritz ist die Fläche als Wohnbaufläche nach § 1 Abs. 1 BauNVO ausgewiesen. Die Planungsziele der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 befinden sich damit in Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan.

4. Umwelt und Natur

Die Planung wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Daten verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

5. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

6. Kostentragung

Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung entstehenden Kosten werden durch den Vorhabensträger getragen.

7. Ortsübliche Bekanntmachung

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Biedenweg
Bürgermeister