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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Benz zum Beschluss Nr. GVBe - 0109/26

vom 11.06.2026 über die Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGBdes Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohngebiet am Golfplatz Balm“ i.V.m. der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz in der Fassung 04-2026

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz hat mit Beschluss vom 11.06.2026 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 24 „Wohngebiet am Golfplatz Balm“ der Gemeinde Benz aufzustellen.

Aus dem beigefügten Übersichtsplan ist das betroffene Gebiet ersichtlich. Der Plangeltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:

Gemeinde

Benz

Gemarkung

Balm

Flur

4

Flurstücke

272/1, 272/2, 272/3, 274 und 280 (tw.)

Die Größe des Plangeltungsbereiches beträgt 20.560 m².

 

 

Der Ortsteil Balm bildet mit seiner direkten Nähe zum Balmer See einen attraktiven und bedeutenden Standort zum Dauerwohnen.

Westlich und Südlich vom Golfplatz in Balm ist die Ausweisung eines neuen Wohngebietes vorgesehen. In den vergangenen Jahrzehnten ist zahlreicher bezahlbarer Wohnraum auf der Insel Usedom durch Umwandlung in Ferienunterkünfte verloren gegangen. Mit dem Wohngebiet soll der Wohnungsnot auf der Insel Usedom entgegengewirkt werden. Ziel ist die Stärkung der Region durch Zuzug und das Angebot für Wohnstandorte zu erweitern.

Im nördlichen und westlichen Teil des Plangebietes sollen circa 12 Einfamilienhäuser und in der Mitte sowie entlang der Sandbergstraße insgesamt 7 Doppelhäuser errichtet werden. Somit entstehen circa 26 Wohngebäude mit einer jeweiligen Größe zwischen 500 und 1.000 m².

Durch die Entwicklung dieses Wohnstandortes, werden attraktive Grundstücke für Wohnbebauungen geschaffen und der Zuzug von Familien in der Gemeinde Benz begünstigt.

Die Nutzung der Wohnungen als Ferienwohnungen wird ausgeschlossen. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 24 ist es, ausschließlich bezahlbaren Wohnraum für Dauerwohnen zu schaffen.

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Straße Sandbergstraße.

Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.

Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter werden im Rahmen einer integrierten Umweltprüfung untersucht und bewertet.

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Durch die geplante Nutzung und damit einhergehenden Versiegelungen ist ein Verlust von Biotopen zu erwarten, der eine entsprechende Kompensation erforderlich macht. Im Rahmen dessen muss eine Bilanzierung des Eingriffs vorgenommen und Maßnahmen zur adäquaten Kompensation für den Verlust an Natur und Landschaft festgelegt werden.

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Zur Einschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Befindlichkeiten muss ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt werden.

Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag beinhaltet die Prüfung, ob durch das Planvorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden. Grundlage dafür sind die Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Planbereich vorhandenen geschützten Arten (alle wildlebenden Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie).

Mit der Scopingunterlage wird der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgestimmt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohngebiet am Golfplatz Balm“ der Gemeinde Benz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand April 2026, erfolgt durch Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite des Amtes Usedom-Süd unter dem Link http://www.amtusedom.de und dort unter dem Link „Bekanntmachungen“, „Gemeinde Benz sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene

vom 27.07.2026 bis einschließlich 04.09.2026

Zusätzlich wird der Vorentwurf der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohngebiet am Golfplatz Balm“ der Gemeinde Benz, im Bauamt des Amtes Usedom Süd in 17406 Stadt Usedom, Markt 07, Zimmer 01.11, während folgender Dienststunden:

montags bis mittwochs von

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und

donnerstags von

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

freitags von

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

während der o. g. Frist öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben

werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an r.conrad@amtusedom.de übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderen Weg (zum Beispiel schriftlich vor Ort oder postalisch unter der oben genannten Adresse) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

 

 

Schröder
Bürgermeister