Übersichtsplan: Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 23 „Caravanplatz und Freizeitanlage an der B 111“ (ohne Maßstab) rot umrandet, Quelle: GeoPortal.MV
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz hat in ihrer Sitzung am 11.06.2026 den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 „Caravanplatz und Freizeitanlage an der B 111“ im Zusammenhang mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung von 04 - 2026 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs 1 BauGB beschlossen.
| 1. | Geltungsbereich |
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 199 der Flur 3 der Gemarkung Neppermin.
Das Plangebiet (siehe Übersichtsplan) befindet sich ca. 1 km südwestlich des Ortsausganges Neppermin, unmittelbar an der Bundesstraße B 111. Die Größe des Plangebietes beträgt rd. 10.000 qm.
| 2. | Umweltprüfung |
Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen. Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen und ein Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zu erarbeiten.
In der Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf wird auf die Belange des Natur- und Umweltschutzes, insbesondere auf Schutzgebiete wie das NATURA 2000 Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet DE 2050-404) sowie Baumschutz (§ 18 NatSchAG M-V) und Biotopschutz (BNatSchG und NatSchAG M-V) eingegangen.
Durch die geplante Bebauung und den damit einhergehenden Versiegelungen ist ein Verlust von Biotopen zu erwarten, der eine entsprechende Kompensation erforderlich macht. Im Aufstellungsverfahren zu dem Bebauungsplan ist eine Bestandsaufnahme zu dokumentieren, eine Bilanzierung des zusätzlich zu erwartenden Eingriffes vorzunehmen und Maßnahmen zur adäquaten Kompensation für den Verlust an Natur und Landschaft nachzuweisen.
Zur Einschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Befindlichkeiten wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrages beinhaltet die Prüfung, ob durch das Planvorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden. Grundlage dafür sind die Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Planbereich vorhandenen geschützten Arten
Die Ausführungen dienen als Grundlage für die Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB).
| 3. | Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit |
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 „Caravanplatz und Freizeitanlage an der B 111“ im Zusammenhang mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung von 04 - 2026 besteht aus:
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt vom 27. Juli 2026 bis einschließlich 04. September 2026 im Amtsgebäude des Amtes Usedom Süd, Markt 7, 17406 Usedom zu den allgemein gültigen Öffnungszeiten.
Sie erhalten die Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Information über die Ziele und Zwecke der Planung. Hinweise und Anregungen können am Ort der Auslegung zur Niederschrift gebracht werden oder durch eine Stellungnahme, die an das Amt Usedom Süd, Fachdienst Bau zu richten ist, mitgeteilt werden.