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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Benz zum Beschluss Nr. GVBe-0113/26

Übersichtsplan: Plangeltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (ohne Maßstab), rot umrandet), Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Benz

vom 11.06.2026 über die Auslegung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Caravanplatz und Freizeitanlage an der B111“ zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz hat in ihrer Sitzung am 11.06.2026 den vorliegenden Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit dem Bebauungsplan Nr. 23 „Caravanplatz und Freizeitanlage an der B 111“ in der Fassung von 04 - 2026 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs 1 BauGB beschlossen.

1.

Geltungsbereich

Die Fläche befindet sich in der Gemarkung Neppermin ca. 1 km südwestlich des Ortsausganges Neppermin, unmittelbar an der Bundesstraße B 111. Die Größe des Plangebietes beträgt rd. 10.000 qm.

 

 

2.

Umweltprüfung

Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen. Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen und ein Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zu erarbeiten.

Das BauGB sieht in § 2 (4) vor, dass die Umweltprüfung in einem gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden kann. Zur Darstellung und Bewertung des Bestandes wird deshalb auf vorhandene Grundlagen und Informationen aus dem laufenden Verfahren zurückgegriffen. Es werden Grundlagen aus der parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren Nr. 23 „Caravanplatz und Freizeitanlage an der B 111“ verwendet. Erforderliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, in dem geprüft wird, ob durch das Planvorhaben artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden, werden damit ebenfalls auf der Bebauungsplanebene berücksichtigt bzw. auf dieser Ebene festgesetzt

3.

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit dem Bebauungsplan Nr. 23 „Caravanplatz und Freizeitanlage an der B 111“ in der Fassung von 04 - 2026 besteht aus:

der Planzeichnung,

der Begründung mit Umweltbericht.

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt vom 27. Juli 2026 bis einschließlich 04. September 2026 im Amtsgebäude des Amtes Usedom Süd, Markt 7, 17406 Usedom zu den allgemein gültigen Öffnungszeiten.

Sie erhalten die Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Information über die Ziele und Zwecke der Planung. Hinweise und Anregungen können am Ort der Auslegung zur Niederschrift gebracht werden oder durch eine Stellungnahme, die an das Amt Usedom Süd, Fachdienst Bau zu richten ist, mitgeteilt werden.

 

 

 

Schröder
Bürgermeister