Die Verordnung zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes "Insel Usedom mit Festlandgürtel" vom 19. Januar 1996 (Amtliches Mitteilungsblatt des Landkreises Ostvorpommern vom 5. Februar 1996, Nr.2), wird wie folgt geändert:
Die Verordnung wird für die zur Bebauung vorgesehenen Flächen der im Zuge der Auslage des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pudagla in der Fassung 03-2025, zur Ausweisung Wohnbauflächen und von Gewerbegebietsflächen, aufgehoben. Es betrifft Flächen in der Gemarkung Pudagla, Flur 1, Flur 3, Flur 7 und Flur 11.
Die geänderte Grenze des Landschaftsschutzgebietes (LSG) ist in der Anlage 1 als Übersichtskarte im Maßstab 1:10000 gekennzeichnet. Die Ausgrenzungsbereiche sind mit einer rot-weiß schraffierten Fläche dargestellt. Das Landschaftsschutzgebiet ist als grüne Fläche dargestellt. Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist eine blaue Linie. Die maßgebliche flurstücksgetreue Abgrenzung des Ausgrenzungsbereiches (rot-weiß schraffiert) ist in den Anlagen 2a, 2b, 2c als Detailkarten im Maßstab 1:3000 ersichtlich.
Die Ausfertigung der Karten sind Bestandteil der Verordnung und werden durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald, als untere Naturschutzbehörde, Standort Anklam, Ellbogenstraße 2, 17389 Anklam, archivmäßig verwahrt. Eine Ausfertigung ist beim Amtsvorsteher des Amtes Usedom Süd, Markt 7, 17406 Usedom niedergelegt.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Änderungsverfahrens für Flächen, die aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert werden sollen, ist die öffentliche Auslegung erforderlich.
Der Entwurf der 46. Änderungsverordnung der Kreisverordnung des Landkreises Vorpommern Greifswald über das Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandgürtel“ mit den dazugehörigen Karten, liegt entsprechend § 15 Abs. 1 und 2 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBI. M-V 2010 S. 66) in der Zeit
von Montag, den 27.07.2026 bis Freitag den 04.09.2026
während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| montags bis mittwochs | von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| donnerstags | von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr und |
| freitags | von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Während dieser Auslegungsfrist und noch 2 Wochen nach deren Ablauf können von Jedermann Bedenken und Anregungen zu den Planungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Amt Usedom Süd, Zimmer 01.11, Markt 7, in 17406 Usedom oder bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald, die Ellbogenstraße 2, 17389 Anklam, die die Rechtsverordnung erlässt, vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Die zur Auslegung bestimmten Entwurfsunterlagen stehen während des Auslegungszeitraumes auch im Internet unter der Adresse www.amtusedom.de und dort unter dem Link „Bekanntmachungen“, Gemeinde Pudagla, zur Information, Einsichtnahme und zum Abruf (Download) bereit.