Der Plangeltungsbereich befindet sich im „Fischerdorf“ Zirchow, südlich des Flugplatzes Heringsdorf, unmittelbar südlich angrenzend an das neu errichtete Wasserwerk und die Straße „Zirchowerstraße“, nordwestlich vom Behindertenzentrum.
Der Plangeltungsbereich umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke:
| Gemarkung | Kutzow |
| Flur | 3 |
| Flurstücke | 1/117 |
Die Gesamtfläche beträgt rd. 1.017 m².
Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ der Gemeinde Zirchow
Die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung Zirchow am 28.06.2023 geprüft. Die ein-gegangenen Hinweise und Anregungen wurden beachtet. Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr.6) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 344), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033) beschließt die Gemeindevertretung Zirchow die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ der Gemeinde Zirchow, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), als Satzung.
Der Satzungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ der Gemeinde Zirchow wird hiermit bekannt gemacht.
Die Satzung zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ der Gemeinde Zirchow tritt mit Ablauf des 23.08.2023 in Kraft.
Jedermann kann die Satzung über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ der Gemeinde Zirchow mit Plan und Begründung und einer zusammenfassenden Erklärung ab diesem Tag im Bauamt des Amtes Usedom-Süd in 17406 Usedom, Markt 07, Zimmer 11, während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
Ergänzend sind die Bekanntmachung und die Satzung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Vitalwelt Inselträume“ der Gemeinde Zirchow mit Plan und Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung im Internet über die Homepage des Amtes Usedom Süd www.amtusedom.de unter der Rubrik Bekanntmachungen bei der Gemeinde Zirchow einzusehen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Planung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.