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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 8/2023
Amtliche Mitteilungen
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Information

Aufgrund der in der letzten Zeit häufiger vorgekommenen Starkregenereignisse wird auf Folgendes aufmerksam gemacht:

Gemäß dem Straßenwegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 49 Abs. 3) muss jeder Eigentümer dafür Sorge tragen, dass sein privates Regenwasser (Dach-, Grundstücks-/Hofwasser bzw. Regenwasser der Zufahrt) nicht auf eine öffentliche Fläche, Gemeinde- oder Kreisstraße abgeleitet wird. Ebenso darf von öffentlichen Flächen kein Regenwasser auf private Grundstücke fließen.

Aus gegebenem Anlass und zur zukünftigen Vermeidung von Ärgernissen werden die/der Grundstückseigentümerinnen/Grundstückseigentümer gebeten, die Regenwasserableitung auf Ihrem Grundstück und Ihren Gebäuden zu überprüfen und ggf. Maßnahmen einzuleiten, dass das Regenwasser möglichst auf Ihrem Grundstück verbleibt.