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Usedomer Amtsblatt
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Benz über den Beschluss Nr. GVBe-0565/23 vom 23.08.2023 über die Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz für den OT Balm in der Fassung 07-2023

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz für den OT Balm umfasst die im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Grundstücke:

Gemeinde

Benz

Gemarkung

Balm

Flur

4

Flurstücke

427, 429, 430 und 431

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 ist nicht identisch mit der Ursprungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 12 und umfasst eine Fläche von 3.024 m².

Das Planänderungsgebiet liegt zwischen der Straße Am Balmer See und dem Balmer See, östlich des Wasserwanderrastplatzes, gegenüber dem Restaurant Cucina Italiana in der „Alten Schule“.

Flurkartenübersicht im räumlichen Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, OT Balm.

Die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung Benz am 23.08.2023 geprüft. Die ein-gegangenen Hinweise und Anregungen wurden beachtet. Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor.

Aufgrund des § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr.6) geändert worden ist sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 344), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. MV S. 1033), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Benz vom 23.08.2023 die folgende Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, Ortsteil Balm, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen.

Der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, Ortsteil Balm wird hiermit bekannt gemacht.

Die Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, Ortsteil Balm tritt mit Ablauf des 20.09.2023 in Kraft.

Jedermann kann die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, Ortsteil Balm mit Plan und Begründung ab diesem Tag im Bauamt des Amtes Usedom-Süd in 17406 Usedom, Markt 07, Zimmer 01.14, während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

Ergänzend sind die Bekanntmachung und die Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, Ortsteil Balm mit Plan und Begründung im Internet über die Homepage des Amtes Usedom Süd www.amtusedom.de unter der Rubrik Bekanntmachungen bei der Gemeinde Benz einzusehen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Planung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Tesch
Bürgermeister