Die Gemeinde Rankwitz verkauft
in der Gemeinde Rankwitz OT Warthe,
das mit einem freistehenden Wohnhaus mit Anbau/Schuppen bebaute Grundstück in 17406 Rankwitz OT Warthe, Am Leuchtberg 1 - Gemarkung Warthe, Flur 1, Flurstück 7/17
Nutzung: leerstehend/ungenutzt
Grundstücksfläche insgesamt: 1.223 m²
Mindestgebot: 150.000,00 €
Der Käufer trägt die Kosten der Beurkundung sowie alle Kosten, die mit der Erarbeitung und Durchführung des Kaufvertrages in Verbindung stehen, etwaige Kosten der Vermessung und verauslagte Gebühren.
Der Bauvorbescheid gem. § 75 Landesbauordnung MV für: „Errichtung eines Wohngebäudes und eines Carports oder einer Garage“ vom 19.10.2020, wurde erteilt. Die Verlängerung wurde beantragt.
Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vom 16.11.2020 wurde erteilt. Die Auflagen gehen auf den Käufer über. Die Verlängerung wurde beantragt.
Die grundbuchlich gesicherten Leitungsrechte für den Zweckverband Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung Insel Usedom und die E.DIS AG müssen vom Käufer übernommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 038372 /75066 und www.amtusedom.de/Immobilien.
Ihre Fragen können Sie gern per FAX unter 038372 75075 oder per E-Mail unter info@amtusedom-sued.de stellen.
Die Angebotsabgabe ist bis zum 30.11.2023 im gesonderten, verschlossenen Umschlag an das Amt Usedom –Süd, Markt 7, 17406 Usedom, mit der Kennzeichnung: „Angebot Warthe, Am Leuchtberg 1“, zu richten.
Die Angebotsabfrage und die Zuschlagserteilung unterliegen keinem Vergabeverfahren und wird damit nicht nach VOB oder VOL (UVgO) durchgeführt
Die Interessenten oder Bieter haben keinen Rechtsanspruch auf die Annahme ihres Angebotes und damit auf den Abschluss eines Kaufvertrages.
Eine erneute Verkaufsabsicht bleibt ausdrücklich vorbehalten. Aufwendungen der Interessenten oder Bieter werden nicht erstattet.
Der Interessent hat anzugeben, wie lange er sich an sein Angebot gebunden hält. Ferner ist anzugeben, ob eine Kaufpreis- und Baufinanzierung/Belastungsvollmacht erforderlich ist. Die Höhe der aufzunehmenden Fremdmittel ist im Angebot mit anzugeben.
Bitte geben Sie ein beziffertes Angebot ohne Zusätze und Bedingungen ab.
Dafür kann das beigefügt Muster eines Kaufpreisangebotes verwendet werden.
Juristische Personen werden gebeten, ihrem Kaufpreisangebot einen aktuellen und vollständigen Registerauszug beizufügen.
Die Gemeinde Rankwitz behält sich vor,
ob
wann
an wen
und zu welchen Bedingungen
diese Liegenschaft verkauft wird. Ihre persönlichen Angaben werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf des Objektes verwendet.
Der Gemeinde steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern.
Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach Gebotsöffnung dazu eine Nachricht. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Gemeinde abgeleitet werden.