Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 15.11.2023 die Durchführung eines Bürgerentscheids nach
§ 20 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zu folgender Frage beschlossen: „Sind Sie dafür, dass im Eigentum der Stadt Waren (Müritz) stehende Grundstücke zwecks Errichtung von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verpachtet oder verkauft werden?“
Eine Voraussetzung für die Durchführung des Bürgerentscheides ist gemäß § 17 Absatz 2 Satz 1 KV-DVO, dass die von den Gemeindeorganen (§ 21 der Kommunalverfassung) vertretene Auffassung zu der gestellten Frage den Bürgerinnen und Bürgern so rechtzeitig darzulegen ist, dass sie die maßgeblichen Argumente in ihre Entscheidung einbeziehen können. Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2023 beschlossen, dass allen Fraktionen und dem Bürgermeister das Recht eingeräumt wird, jeweils eigene Stellungnahmen abzugeben.
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 15.11.2023 die Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 20 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zur Frage Verpachtung oder Verkauf von städtischen Flächen für die Errichtung von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beschlossen.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt dürfen nunmehr im Rahmen des Bürgerentscheides mit ja oder nein votieren zu folgender Frage:
„Sind Sie dafür, dass im Eigentum der Stadt Waren (Müritz) stehende Grundstücke zwecks Errichtung von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verpachtet oder verkauft werden?“
Die Zulässigkeit des Bürgerentscheides mit dieser Fragestellung ist im Vorfeld der Beschlussfassung durch den städtischen Justitiar und durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte geprüft und für zulässig erklärt worden.
Für eine objektive Betrachtung und damit Entscheidung zur gestellten Frage im Rahmen des Bürgerentscheids informiere ich Sie nachfolgend über die Möglichkeiten und Konsequenzen für unsere Stadt, die sich aus einem negativen oder positiven Votum ergeben werden und gebe Ihnen meine persönliche Einschätzung zum Bürgerentscheid in dieser Sache.
Wenn die Bürgerinnen und Bürger mit der erforderlichen Mehrheit mit „ja“ votieren, wird die Stadt Waren (Müritz) dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine Fläche zwecks Errichtung von Container-dörfern zur Unterbringung von Geflüchteten verpachten oder verkaufen. Die gesamte organisatorische und finanzielle Begleitung für die Errichtung und Betreibung einer solchen Einrichtung liegt in der Verantwortung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Wenn die Bürgerinnen und Bürger mit der erforderlichen Mehrheit mit „nein“ votieren, wird die Stadt Waren (Müritz) keine städtische Fläche dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zwecks Errichtung von Containerdörfern zur Unterbringung von Geflüchteten verpachten oder verkaufen. Hierbei muss man grundsätzlich folgendes beachten und zur Kenntnis nehmen:
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte kann Flüchtlinge, die ihm zugewiesen wurden und die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises untergebracht werden können,
auf kreisangehörige Gemeinden übertragen. In diesem Fall obliegt den kreisangehörigen Gemeinden die Verpflichtung zur Unterbringung der Geflüchteten.
Auch wenn die notwendigen Kosten der Unterbringung vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erstattet werden, würde dies die Stadtverwaltung ggf. vor enorme Herausforderungen stellen und sie bei der Erledigung ihrer eigentlichen Aufgaben einschränken.
Im Rahmen der Prüfung der Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete in unserer Stadt würden wir zunächst versuchen, unserer Pflicht dahingehend nachzukommen, dass wir auf größere gemeinschafts-unterkunftstaugliche Räumlichkeiten zurückgreifen. Wenn wir aber nach eigehender Prüfung keine andere Möglichkeit haben, um Geflüchtete unterzubringen, müssten wir in letzter Konsequenz gegebenenfalls auch auf Turnhallen o.ä. als Notunterkünfte zurückgreifen.
Darüber hinaus könnte sogar die Situation entstehen, dass wir nach eingehender Prüfung aller Möglichkeiten zu dem Ergebnis kommen, städtische Flächen für die Errichtung von Unterbringungs-möglichkeiten für Flüchtlinge zu nutzen. Dazu wäre die Stadt im Rahmen ihrer Auftragserledigung im übertragenen Wirkungskreis verpflichtet.
Die Stadt Waren (Müritz) wird im Vorfeld des Bürgerentscheides Sie liebe Bürgerinnen und Bürger im Warener Wochenblatt, auf der Internetseite der Stadt und über den regionalen Medien zum Ablauf und Inhalt informieren.
Darüber hinaus wird es am 8. Januar 2024 in der Regionalen Schule Waren/West und am 15. Januar 2024 in der Regionalen Schule „Friedrich Dethloff“ eine Bürgerinformationsveranstaltung – jeweils um 18.00 Uhr - geben.