Liebe Bürgerinnen und Bürger,
seit einigen Jahren schon erfolgt die Bekanntgabe der Steuer- und Abgabenbescheide für die Grundsteuer A und B, die Hundesteuer, die Zweitwohnungssteuer und die Gebühren in Form von Mehrjahresbescheiden.
Das bedeutet, dass zu Beginn des Jahres 2024 nur der Steuerpflichtige einen neuen Mehrjahresbescheid erhält, wo es Veränderungen (durch z. B. Grundstücksverkäufen, An- und Abmeldungen von Hunden, neue Gebührenberechnungen oder längerfristige Straßensperrungen, Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren usw.) im Jahre 2023 selbst gab oder ab 2024 wirksam werden.
Alle anderen Steuer- und Abgabepflichtigen begleichen auf der Grundlage des zuletzt erhaltenen Steuer- und Abgaben-Mehrjahresbescheides zu den Fälligkeiten 15.02.; 15.05.; 15.08. und 15.11. ihre Beträge.
Möchten Sie auch in Zukunft Ihre termingerechten Zahlungen absichern, wäre die Erteilung einer SEPA-Lastschrift an die Stadt Waren (Müritz), Sachgebiet Steuern/Abgaben sicherlich von Vorteil.
Ab 2024 erhalten Sie neue Hundemarken mit dem Aufdruck 2024 – 2025. Diese erhalten Sie, wie gewohnt, in der Stadtverwaltung, Sachgebiet Steuern/Abgaben, Zimmer 4.18, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz).