Liebe Vermieterinnen und Vermieter,
ab dem 01.01.2025 gilt in Deutschland ein neues Melderecht. Die Meldepflicht für inländische Gäste in Beherbergungsbetrieben entfällt gemäß § 29 und 30 des Bundesmeldegesetzes. Dies soll den bürokratischen Aufwand reduzieren und die Digitalisierung bei der Erhebung der Kurabgabe fördern.
Die Änderungen im Melderecht haben jedoch keine Auswirkungen auf die Kurabgabe. Die Kurabgabensatzung und das Kommunalabgabengesetz M-V bleiben unverändert bestehen. Manuelle und elektronische Meldescheine werden weiterhin zur Erhebung der Kurabgabe verwendet. Auch die Abrechnungsverpflichtung gegenüber der Stadt Waren (Müritz) bleibt bestehen.
Für Sie als Gastgeber kommt es zu kleineren Änderungen, über die wir Sie hiermit informieren möchten:
Manuelle Meldescheine
Ab 2025 müssen die Meldescheine von inländischen Gästen nicht mehr unterschrieben werden. Es genügen Vor- und Nachname, An- und Abreisedatum, optional die Postleitzahl sowie die Gastkategorie zur Ausstellung der Gästekarte. Die Aufbewahrungsfrist für besondere Meldescheine entfällt nach § 30 des Bundesmeldegesetzes. Die bisherigen Meldescheine können mit den genannten Angaben weiterhin verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass sich für ausländische Gäste die gesetzlichen Regelungen nicht geändert haben. Für sie gelten die gelten die Vorschriften aus dem Bundesmeldegesetz fort. Das heißt, sie müssen sich mit einen gültigen Identitätsdoukment ausweisen und den Meldeschein weiterhin unterschreiben.
Elektronische Meldescheine/AVS
Im AVS-Meldescheinsystem sind ab dem 01.01.2025 nur Vor- und Nachname, An- und Abreisedatum, optional die Postleitzahl sowie die Gastkategorie und Nationalität als Pflichtfelder auszufüllen. Freiwillige Angaben wie eine E-Mail-Adresse für den Versand der digitalen Gästekarte können zusätzlich erfasst werden. Die bisherigen Druckvorlagen können weiterverwendet werden.
Für ausländische Gäste werden wie bisher alle Daten aus dem AVS-System angedruckt. Die Firma AVS hat zugesichert, bis Jahresende die notwendigen Anpassungen im System und für die Druckoptionen (nur Gästekarte, wenn nötig mit Meldeschein oder rein digitaler Versand) vorzunehmen.
Sollten Sie für das elektronische Meldescheinsystem (AVS) interessieren oder Fragen zum neuen Melderecht haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen aus dem Bereich der Kurabgabe (Frau Mette 03991/177207, Frau Stanislaus (03991/177208) gerne zur Verfügung.