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Warener Wochenblatt
Ausgabe 10/2024
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Aus der Stadt und den Ortsteilen

„Bebauung zwischen Gievitzer Straße und Heinrich-Seidel-Straße“ der Stadt Waren (Müritz)

Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 17. April 2024 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 B „Bebauung zwischen Gievitzer Straße und Heinrich-Seidel-Straße“ der Stadt Waren (Müritz) mit dem Entwurf der Plansatzung sowie dem Entwurf der Begründung gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a (3) BauGB bestimmt.

Das Plangebiet (im Übersichtsplan gestrichelt dargestellt) befindet sich im nordöstlichen Bereich der Stadt Waren (Müritz) im Stadtteil Waren Ost. Es wird im Westen durch die Gievitzer Straße, im Norden durch die Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Straße, im Osten und Süden durch die Heinrich-Seidel-Straße und im Südwesten durch die Wohnbebauung an der Straße Radenkämpen begrenzt. Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 6,2 ha.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, diesen Bereich im Nordosten des Stadtgebietes, der im Moment durch gewerbliche Betriebe, aber auch durch große Lager- und Brachflächen geprägt ist, städtebaulich neu zu ordnen. Dazu soll ein Mischgebiet nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden, welches die vorhandenen Gewerbebetriebe berücksichtigt, aber auch eine Durchmischung mit Wohnhäusern, angrenzend an die nördlich und südlich gelegene Wohnbebauung, ermöglicht.

Der Bebauungsplan Nr. 46 B soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Hiernach wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach

§ 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Der gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des B-Planes Nr. 46 B wird vom 13. Mai 2024 bis einschließlich 13. Juni 2024

auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz), www.waren-mueritz.de, unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ (https://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/) sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V (https://www.bauportal-mv.de alternativ https://bplan.geodaten-mv.de für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen auch in der Stadt Waren (Müritz), im Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung, Zimmer 2.03, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz), während folgender Zeiten

Mo.:

8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Di.:

8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Mi.:

8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Do.:

8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Fr.:

8.00 - 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht für die Dauer der Veröffentlichungsfrist öffentlich aus.

Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs können auch persönlich, telefonisch unter (03991) 177-613 oder per E-Mail planung-wifoe@waren-mueritz.de gestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen:

  • dass in Bezug auf die Änderung und Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird;
  • dass Stellungnahmen während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können;
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen an folgende Adresse: planung-wifoe@waren-mueritz.de;
  • des Weiteren besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen auch bei der Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1 in 17192 Waren (Müritz) zur Niederschrift oder per Post an die Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) abzugeben;
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Waren (Müritz), 30.04.2024

Möller
Bürgermeister