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Warener Wochenblatt
Ausgabe 10/2024
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Aus der Stadt und den Ortsteilen

„Wohnen Am Gregoriusberg Nr. 9“ der Stadt Waren (Müritz)

Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 17. April 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 „Wohnen Am Gregoriusberg Nr. 9“ der Stadt Waren (Müritz) mit dem Entwurf der Plansatzung sowie dem Entwurf der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das ca. 1.100 m² große Plangebiet (im Übersichtsplan gestrichelt dargestellt) erstreckt sich auf die Flurstücke 131/8, 136/123, 136/25, 119/17, 119/26 der Flur 41 der Gemarkung Waren und wird durch die Straße „Am Gregoriusberg“ erschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 86 „Wohnen Am Gregorisberg Nr. 9“ ist die Neuordnung des Gebietes, insbesondere die planungsrechtliche Sicherung von Stellplätzen. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 20.01.2022 durch die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz).

Der Bebauungsplan Nr. 86 soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Hiernach wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung, abgesehen.

Der gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des B-Planes Nr. 86 wird vom 13. Mai 2024 bis einschließlich 13. Juni 2024

auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz), www.waren-mueritz.de, unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ (https://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/) sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V (https://www.bauportal-mv.de alternativ https://bplan.geodaten-mv.de für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen auch in der Stadt Waren (Müritz), im Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung, Zimmer 2.03, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz), während folgender Zeiten

Mo.:

8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Di.:

8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Mi.:

8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Do.:

8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Fr.:

8.00 - 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht für die Dauer der Veröffentlichungsfrist öffentlich aus.

Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs können auch persönlich, telefonisch unter (03991) 177-611 oder per E-Mail planung-wifoe@waren-mueritz.de gestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen:

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können;
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen an folgende Adresse: planung-wifoe@waren-mueritz.de;
  • des Weiteren besteht die Möglichkeit Stellungnahme auch bei der Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1 in 17192 Waren (Müritz) zur Niederschrift oder per Post an die Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) abzugeben;
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

i.V. F. Tornow

Waren (Müritz), 30.04.2024

Siegel

Möller
Bürgermeister