Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 05.03.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 46.326.093 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 46.983.755 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 0 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 38.052.824 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 44.706.662 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -6.653.838 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 14.170.262 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 14.170.262 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
festgesetzt.
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[1] Einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen wird festgesetzt auf | 20.489.800 EUR |
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 280 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 400 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 320 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 195,4037 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
| Nachrichtliche Angaben: | ||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 9.700.875 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 19.173.777 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 128.174.903,76 EUR |
Waren (Müritz), den 25.04.2025
N. Möller | Siegel |
Bürgermeister | |
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 25.04.2025 (eMail-Eingang) wie folgt bekanntgegeben worden:
„Gemäß § 54 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V. S. 270) genehmige ich den in § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Waren (Müritz) für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 20.489.800 EUR.“
(in Worten: zwanzig Millionen vierhundertneunundachtzigtausendachthundert Euro)
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/Amt für Finanzen veröffentlicht.