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Warener Wochenblatt
Ausgabe 10/2025
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Waren (Müritz) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 05.03.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

__________

[1] Einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 195,4037 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Waren (Müritz), den 25.04.2025

N. Möller

Siegel

Bürgermeister

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 25.04.2025 (eMail-Eingang) wie folgt bekanntgegeben worden:

„Gemäß § 54 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V. S. 270) genehmige ich den in § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Waren (Müritz) für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 20.489.800 EUR.“

(in Worten: zwanzig Millionen vierhundertneunundachtzigtausendachthundert Euro)

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/Amt für Finanzen veröffentlicht.

N. Möller
Bürgermeister