Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat in ihrer Sitzung am 30. April 2025 den Aufstellungsbeschluss für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Kietzbereich“ der Stadt Waren (Müritz) beschlossen.
| 1. | Das Teilaufhebungsgebiet grenzt unmittelbar westlich an den historischen Stadtkern von Waren Müritz. Die Teilaufhebung umfasst in der Gemarkung Waren in der Flur 4 die Flurstücke 3/3 teilweise und 5/20 teilweise sowie in der Flur 63 die Flurstücke 1/21 teilweise, 1/23 teilweise,1/34 teilweise und 1/48 teilweise. Die Grenzen sind im Übersichtsplan gestrichelt dargestellt. |
| Der Bebauungsplan Nr. 7 „Kietzbereich“ ist am 30.01.1997 in Kraft getreten. Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB gelten für die Aufhebung von Bebauungsplänen die gleichen Vorschriften wie für die Aufstellung. |
| Das Teilaufhebungsverfahren soll nunmehr nach § 13a BauGB durchgeführt werden, dabei wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Das Aufhebungsgebiet ist ein Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 Kietzbereich. |
| 2. | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel zur Maßnahme „Neubau Fahrgasthafen Steinmole“. |
| 3. | Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. |
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung parallel auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz), www.waren-mueritz.de, unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ (https://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/) sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V (https://www.bauportal-mv.de alternativ https://bplan.geodaten-mv.de für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Waren (Müritz), 15.05.2025