Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat in ihrer Sitzung am 30. April 2025 den Aufstellungsbeschluss über die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Reitplatz Neu Falkenhagen“ der Stadt Waren (Müritz) beschlossen.
Das Plangebiet grenzt nördlich an die Bebauung des Ortsteils Neu Falkenhagen an. Es handelt sich hierbei um Teilflächen des Flurstücks 92 sowie Teilflächen des Flurstücks 193 der Flur 1 in der Gemarkung Neu Falkenhagen. Die nördliche Grenze wird durch eine Parallele von 100 m zur südlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 92 gebildet. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,03 ha. Im Übersichtsplan (Anlage 2) wird das Plangebiet durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet.
Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
Die städtebaulichen Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 „Reitplatz Neu Falkenhagen“ werden im Parallelverfahren in den Flächennutzungsplan übernommen.
Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden nach Vorliegen der ersten Planvarianten im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 91 „Reitplatz Neu Falkenhagen“ durchgeführt.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung parallel auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz), www.waren-mueritz.de, unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ (https://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/) sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V (https://www.bauportal-mv.de alternativ https://bplan.geodaten-mv.de für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Waren (Müritz), 15.05.2025