Durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde die überörtliche unvermutete Kassenprüfung der Stadt Waren (Müritz) gemäß der §§4 und 6 i.V.m. §7 Abs.1 Nr. 2 Kommunalprüfungsgesetz M-V vorgenommen.
Der Prüfbericht der Kassenprüfung der Stadt Waren (Müritz) liegt in der Zeit
während der allgemeinen Öffnungszeiten wie folgt
| • | Mo. | 08:30 - 12:00 Uhr |
| • | Di. | 08:30 - 12:00 Uhr & 13:30 - 17:30 Uhr |
| • | Mi. | 08:30 - 12:00 Uhr |
| • | Do. | 08:30 - 12:00 Uhr & 13:30 - 16:00 Uhr |
| • | Fr. | 08:30 - 12:00 Uhr |
gemäß § 10 Abs. 3 des KPA M-V in der Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, im Sachgebiet Stadtkasse/Vollstreckung Büro E.04 öffentlich aus und kann nach Terminabsprache eingesehen werden.
Zusätzlich ist der Prüfbericht auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz) einsehbar.