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Warener Wochenblatt
Ausgabe 13/2024
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Parkgebührenverordnung der Stadt Waren (Müritz)

Auf Grund des § 6a Abs. 6 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S.310,919), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. November 2023 (BGBl. I Nr. 315), in Verbindung mit § 1 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S.146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBl. M-V S. 650) sowie auf Grund der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 8. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 408) hat die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) in der Sitzung am 05.06.2024, folgende Parkgebührenverordnung beschlossen:

Für das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Verordnung erhoben. Die Gebühren werden entsprechend nachfolgender Absätze, unter Berücksichtigung des Wertes des Parkraumes für den Benutzer, für die einzelnen Parkräume festgesetzt.

1.

Altstadt, begrenzt im Norden durch die Friedensstraße und die Lange Straße, im Osten durch die Große Burgstraße, im Süden durch die Marktstraße und im Westen durch die Kietzstraße bis zur Kietzkreuzung einschließlich genannter Straßen.

-

1,50 € je Stunde, jeweils vom 02.01. bis 22.12. des Jahres, werktags von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr und sonntags von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr,

2.

Müritzstraße inkl. USt für den Parkplatz am Hafen, Strandstraße, Große Mauerstraße inkl. USt, Bachplatz

-

0,60 € - je ½ Stunde, jeweils vom 02.01. bis 22.12. des Jahres,

3.

Zum Amtsbrink/ Festplatz inkl. USt

-

0,40 € - je ½ Stunde,

4.

Zum Amtsbrink/ Zur Steinmole (Busparkplatz)

-

3,50 € - je ½ Stunde,

5.

Zum Amtsbrink/ Ärztehaus am Kietz

-

0,60 € - je ½ Stunde,

6.

Zum Amtsbrink/ Parkplatz Müritzeum inkl. USt

-

0,60 € - je ½ Stunde, für PKW

-

3,50 € - je ½ Stunde, für Busse,

Ziffern 2 – 6 gelten täglich von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr

7.

Zum Amtsbrink/ Zur Steinmole (Caravanparkplatz) inkl. USt

- 1,20 € - je ½ Stunde,

8

. Röbeler Chaussee (Am Volksbad) inkl. USt

-

0,60 € - je ½ Stunde jeweils vom 01.04. bis 31.10. des Jahres, täglich von 8.00 Uhr bis 19:00 Uhr,

-

6,00 € - Tageskarte.

Die Umsatzsteuer (USt) gilt ab 01.01.2025 oder bei entsprechender Optionsverlängerung ab dem Ausübungszeitpunkt.

Diese Verordnung tritt am 01.07.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Parkgebührenverordnung für das Gebiet der Stadt Waren (Müritz) vom 29.07.2010, in der Fassung der 1. Änderung vom 23.05.2019, außer Kraft.

Waren (Müritz)

N. Möller
Bürgermeister