Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 15.04.2026 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 49.941.457 EUR | |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 49.733.463 EUR | |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 207.994 EUR | |
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| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 40.328.785 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 49.455.039 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -9.126.254 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 19.119.613 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 19.119.613 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 0 EUR |
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 8.752.800 EUR |
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 280 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 400 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 320 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 196,4615 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften sind nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 13.092.351 EUR |
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| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 14.224.818 EUR |
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| 3. | Zum Eigenkapital | |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 133.266.821,26 EUR |
Waren (Müritz), den 01.06.2026
N. Möller | Siegel |
Bürgermeister | |
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 01.06.2026 (eMail-Eingang) wie folgt bekanntgegeben worden:
„Gemäß § 54 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der zuletzt gültigen Fassung genehmige ich den in § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Waren (Müritz) für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 8.752.800 EUR (acht Millionen siebenhundertzweiundfünfzigtausendachthundert Euro) vollständig.“
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/Amt für Finanzen veröffentlicht.
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen