Die von der Stadtvertretung in der Sitzung am 5. März 2025 beschlossene 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waren (Müritz) für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 88 „Solarpark Warenshof“ wurde gem. § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) i.V.m. § 6 Nr. 3 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Baugesetzbuches (Baugesetzbuchausführungsgesetz – AG - BauGB M-V) vom 30. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 110), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. März 2021 (GVOBl. M-V S. 270, ber. S. 1006) durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom 11. Juni 2025, 1830/2025-502 mit Auflagen und Hinweisen genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Die Auflagen wurden erfüllt und die Hinweise wurden beachtet.
Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Bekanntmachung wirksam.
Jedermann kann die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung mit dem dazu gehörigen Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung ab dem Tag der Veröffentlichung in der Stadt Waren (Müritz) im Amt für Bau, Umwelt und Wirtschaftsförderung, Zum Amtsbrink 1, Zimmer 2.05 während folgender Zeiten
| Montag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 – 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr |
| Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Waren (Müritz), www.waren-mueritz.de, unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ und die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung mit dem zugehörigen Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung unter dem Pfad www.waren-mueritz.de/de/unsere-stadt-waren-mueritz/stadtentwicklung/bauleitplanung/
Sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V (https://www.bauportal-mv.de alternativ https://bplan.geodaten-mv.de) für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Das Plangebiet (im Übersichtsplan gestrichelt dargestellt) umfasst kurz vor dem Ortsausgang linksseitig der „Teterower Chaussee“ eine Fläche von ca. 49 ha nordöstlich und südwestlich der Eisenbahnstrecke Neustrelitz-Warnemünde.
Mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Planung eines sonstigen Sondergebiets -Gebiete für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien Zweckbestimmung Photovoltaikanlagen- gem. § 11 BauNVO angestrebt.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Waren (Müritz) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder auf Grund derselben erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Ein Verstoß ist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergeben soll, gegenüber der Stadt Waren (Müritz) geltend zu machen.
Waren (Müritz), 26.06.2025