Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 12.07.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 41.341.572 | 42.584.160 | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 42.380.654 | 43.623.242 | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 0 | 0 | |
| 2. | im Finanzhaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 37.085.971 | 38.474.626 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen [1] | 41.618.507 | 44.310.271 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -4.532.536 | -5.835.645 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 7.793.325 | 10.031.663 |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 7.793.325 | 10.031.663 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0 | 0 |
festgesetzt.
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[1]einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
| Verpflichtungsermächtigungen werden nicht verändert. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 7.960.000 EUR |
Kassenkredite werden in Höhe von 1.700.000 € festgesetzt.
Die Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für land- und forstwirtschaftlichen Flächen |
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| (Grundsteuer A) | von bisher 280 v.H. | auf 280 v. H |
| b) | für die Grundstücke |
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| (Grundsteuer B) | von bisher 400 v.H. | auf 400 v. H |
| 2. |
| Gewerbesteuer | von bisher 320 v.H. | auf 320 v. H |
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stellen beträgt
statt bisher — 198,3268 Vollzeitäquivalente (VzÄ)
nunmehr — 197,0704 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.
Nachrichtliche Angaben:
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt |
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| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
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| von bisher | 6.503.667 EUR |
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| auf voraussichtlich | 6.503.667 EUR |
| 2. | zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres |
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| von bisher | 20.422.515 EUR |
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| auf voraussichtlich | 19.119.406 EUR |
| 3. | zum Eigenkapital |
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| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres |
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| von bisher | 122.329.203,50 EUR |
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| auf voraussichtlich | 122.329.203,50 EUR |
Waren (Müritz), den
| Bürgermeister | Siegel |
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 01.08.2023 (eMail-Eingang) wie folgt bekanntgegeben worden:
„Die mit der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Haushaltssatzung 2023 vom 20. Februar 2023 erteilte Genehmigung, gemäß § 54 Absatz 4 KV M-V des in § 3 der Haushaltssatzung und mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung unveränderten Festsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 7.960.000 EUR, gilt fort.“
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite https://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/Amt für Finanzen veröffentlicht.