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Warener Wochenblatt
Ausgabe 15/2023
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltsatzung der Stadt Waren (Müritz) für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 12.07.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden

1.

im Ergebnishaushalt

von bisher

EUR

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt

von bisher

EUR

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen [1]

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

_____

[1]einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht verändert. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Kassenkredite werden in Höhe von 1.700.000 € festgesetzt.

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt.

1.

Grundsteuer

a)

für land- und

forstwirtschaftlichen Flächen

(Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

§ 6

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stellen beträgt

statt bisher  — 198,3268 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

nunmehr  — 197,0704 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

von bisher

auf voraussichtlich

2.

zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

auf voraussichtlich

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

auf voraussichtlich

Waren (Müritz), den

Bürgermeister

Siegel

Hinweis:

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 01.08.2023 (eMail-Eingang) wie folgt bekanntgegeben worden:

„Die mit der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Haushaltssatzung 2023 vom 20. Februar 2023 erteilte Genehmigung, gemäß § 54 Absatz 4 KV M-V des in § 3 der Haushaltssatzung und mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung unveränderten Festsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 7.960.000 EUR, gilt fort.“

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite https://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/Amt für Finanzen veröffentlicht.

N. Möller
Bürgermeister