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Warener Wochenblatt
Ausgabe 15/2026
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Stadt Waren (Müritz) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 08.07.2026 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt  

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen  

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1]  

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen  

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit  

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit  

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit  

festgesetzt. 

_________________

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

§ 4 Kassenkredite

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt.

1.

Grundsteuer 

a)

für land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stellen beträgt

§ 7 Weitere Vorschriften

Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt 

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungenzum 31. Dezember des Haushaltsjahres

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

Waren (Müritz), den 23.07.2026 

 

N. Möller
Bürgermeister

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 23.07.2026 (eMail-Eingang) wie folgt bekanntgegeben worden:

„Gemäß § 54 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der zuletzt gültigen Fassung genehmige ich den in § 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Waren (Müritz) für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9.272.800 EUR (Neun Millionen zweihundertzweiundsiebzigtausendachthundert Euro) vollständig.“

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/Amt für Finanzen veröffentlicht.

 

N. Möller
Bürgermeister