Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 08.07.2026 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 49.941.457 | 50.168.457 | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 49.733.463 | 51.069.163 | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 207.994 | -164.400 | |
| 2. | im Finanzhaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 40.328.785 | 40.555.785 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] | 49.455.039 | 49.640.519 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -9.126.254 | -9.084.734 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 19.119.613 | 21.936.453 |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 19.119.613 | 21.936.453 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0 | 0 |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt | von bisher 8.752.800 EUR | auf 9.272.800 EUR |
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
Die Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) | von bisher 280 v.H. | auf 280 v. H |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | von bisher 400 v.H. | auf 400 v. H |
| 2. | Gewerbesteuer | von bisher 320 v.H. | auf 320 v. H | |
| Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stellen beträgt | statt bisher 196,4615 Vollzeitäquivalente (VzÄ) | nunmehr 196,4615 Vollzeitäquivalente (VzÄ). |
Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt | ||
| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | von bisher 13.092.351 EUR | auf voraussichtlich 12.719.957 EUR |
| 2. | zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungenzum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher 14.224.818 EUR | auf voraussichtlich 14.266.338 EUR |
| 3. | zum Eigenkapital | ||
| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher 133.266.821,26 EUR | auf voraussichtlich 132.530.515,26 EUR |
Waren (Müritz), den 23.07.2026
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 23.07.2026 (eMail-Eingang) wie folgt bekanntgegeben worden:
„Gemäß § 54 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der zuletzt gültigen Fassung genehmige ich den in § 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Waren (Müritz) für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9.272.800 EUR (Neun Millionen zweihundertzweiundsiebzigtausendachthundert Euro) vollständig.“
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/Amt für Finanzen veröffentlicht.