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Warener Wochenblatt
Ausgabe 16/2023
Aus der Stadt und den Ortsteilen
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Ortsübliche Bekanntmachung

der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte

Gemarkung: Waren

Gemeinde: Waren (Müritz), Stadt

Flur: 42

Lage: B-Plan 24 A

Flurstücke: 145/5,146/3,147/3,148/3,149/3,150/2, 151/2,152/2,153/2,154,155,160/2,161/2, 163/2,164,169/2,165,103/9,104,101,119/6,119/26,64/19,64/20,63/3,62/3,108/2, 109/2,111/2,112/2,113/2,114/2,119/24, 56/23,117/1,118/6,120/8,121/6

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungs-verfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Gemeinde:

Waren (Müritz), Stadt;

Gemarkung:

Waren;

Flur:

42;

Flurstücke:

66/1; 66/2; 66/3; 67/6; 88; 89; 97; 98/1; 99/1; 117/7; 149/11; 169/1

Die Offenlegung erfolgt vom 18.09.2023 bis zum 17.10.2023 in den Geschäftsräumen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl. Ing. (FH) Gunther Herrmann, in der Beethovenstr. 5 in 17192 Waren (Müritz) während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 7:30 bis 16:00 Uhr.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.